
26.07.2008, 15:35
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Jul 2008
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| Zwangsvollstreckung in Spanien Mal angenommen eine Zwangsvollstreckung basiert auf einen Ehevertrag mit Scheidungsfolgenvereinbarung notariell erstellt in Deutschland. Die Vertragspartner wären beide Deutsche. Der Schuldner hätte allerdings seinen Wohnsitz in Spanien. Die Besitztümer des zu Vollstreckenden lägen in Spanien. Eventuell lägen geringe Besitztümer in Deutschland vor. Diese könnten nur einen Teil des zu vollziehenden Betrags abdecken. Über wen würde man Auskunft erhalten welche Besitztümer in Deutschland vorlägen. Welchen Rechtsanwalt würde man benötigen?
Einen Rechtsanwalt mit internationalem Recht (Spanien)? Mit Sitz in Deutschland oder Spanien?
Falls es ein spanischer Rechtsanwalt wäre, wo sollte er seine Kanzlei haben? |