Dies ist eine Diskussion zu Zeuge im Ausland innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Zeuge im Ausland Bin nicht sicher, ob ich mit der Frage hier richtig bin, falls nicht, bitte in passendes Forum verschieben. Nun die Frage: Kann ein deutscher Staatsangehöriger in irgendeiner Form "gezwungen" werden im europäischen Ausland (falls das von Bedeutung ist: nicht EU Mitglied) als Zeuge vor Gericht anzutreten? Ist das vom Fall und vom Land abhängig oder kann man das pauschal beantworten? Wie lang müßte ggf. eine Vorladungsfrist sein? Ich vermute mal, länger als 1 Woche? Und wenn man so eine Vorladung nicht wahrnehmen kann, welcher Grund würde als Absage gelten? Z.B. ganz simpel die Berufstätigkeit und das mangelnde Geld die Reise zu finanzieren? Wäre für jegliche Tips sehr dankbar. |
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| AW: Zeuge im Ausland Ein ausländischer Staat ist völkerrechtlich gehindert, in Deutschland Zeugenladungen zu bewirken, weil er damit die Souveränität Deutschlands verletzte. Vielmehr würde in diesem Fall ein Rechtshilfeersuchen nach §§ 59 ff. IRG ergehen, in deren Verlauf der deutsche Staatsbürger durch die ersuchte Stelle vernommen werden könnte. |
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