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Wie Recht bekommen i. d. Schweiz?

Dies ist eine Diskussion zu Wie Recht bekommen i. d. Schweiz? innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 06.02.2008, 19:47
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Lightbulb Wie Recht bekommen i. d. Schweiz?

Angenommen, ein Kaufvertrag kommt zustande zwischen einer schweizer Gesellschaft mit deutschem Geschäftsführer als Käufer und einem Deutschen als Verkäufer, die Gesellschaft vereinnahmt das Kaufobjekt und zahlt aber den Kasufpreis nicht.
Wo findet man einen Rechtsanwalt, der sich hier auskennt und moderates Honorar verlangt? Oder müßte man gar in die Schweiz reisen und dort jemanden beauftragen?

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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 20:11
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AW: Wie Recht bekommen i. d. Schweiz?

... in diesem angenommenen Fall existiert keine Rechtswahlklausel ...
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  #3 (permalink)  
Alt 12.02.2008, 14:43
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AW: Wie Recht bekommen i. d. Schweiz?

Hallo

Falls die schweizerische Gesellschaft als Käuferin aufgetreten ist, dürfte auf den Kaufvertrag vermutlich das CISG (Wiener Kaufrecht) anwendbar sein. Wenn die Parteien diesfalls keine besondere Zahlungsmodalitäten vereinbart, wäre der Kaufpreis am Sitz der Verkäufers, somit in Deutschland, zu bezahlen (Art. 57 CISG). Trifft dies alles zu, so bestimmt Art. 5 Ziff. 1 des Lugano Übereinkommens, dass die Kaufpreisforderung in Deutschland eingeklagt werden kann. Der Klage kann auch ein Mahnbescheidsverfahren vorangehen oder - falls sich der Käufer nicht wehrt - durch ein Mahnbescheidsverfahren ersetzt werden. Wenn alles korrekt verlaufen ist (dies betrifft insbesondere die Zustellungen an die Käuferin in der Schweiz), kann der vollstreckbare Titel auch in der Schweiz vollstreckt werden. Erst dann benötigt man einen schweizerischen Anwalt. Der erste Teil des Verfahrens kann somit in Deutschland abgewickelt werden.

Gruss HB
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