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Widerrufsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Widerrufsrecht innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 04.01.2011, 18:51
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Widerrufsrecht

Fiktiver Sachverhallt:

Eine deutsche Süßwarenfirma hat Probleme mit ihrem belgischen Zulieferer (der Empoisonneur Cochon S.A.). Anfang Mai 2010 bestellt die Süßwarenfirma 10 t Schokolade zwecks Wiederverkauf. Diese wird am 9. Mai 2010 geliefert.
Die Süßwarenfirma überprüfet nach Erhalt die Lieferung und kann keine Beanstandungen feststellen. Der Kaufpreis sollte bis zum 20.06.2010 erbracht werden.

Mai 2010 trat der Verdacht auf dass die Schokolade aus Belgien mit Dioxin belastet sei. Am 11.05.2010 trat die verwaltungsrechtliche Verordnung zum Verbraucherschutz in Kraft und belgische Schokolade wird für nicht verkehrsfähig erklärt. Der Verdacht einer Belastung mit Dioxin bestand bei Schokolade, welche vom 01.01.2010 bis zum 24.08.2010 hergestellt wurde.
Im Zuge des Bekanntwerdens durch die Verordnung (am 11.05.2010) kontaktiert die Süßwarenfirma GmbH den belgischen Verkäufer, beanstandet die möglicherweise belastete Ware und fordert eine Bescheinigung über deren Unbedenklichkeit.
Allerdings erhält die Süßwarenfirma GmbH weder eine solche Bescheinigung noch neue, unbedenkliche Ware. Am 20.06.2010 allerdings eine Zahlungsaufforderung.

Die Schokolade darf ab dem 11.05.2010 nicht mehr Verkauft werden.

1. Bekommt der belgische Lieferant die Kaufpreiszahlung?
2. Was kann die Süßwarenfirma GmbH dagegen unternehmen?
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