Dies ist eine Diskussion zu Welches Recht wird angewandt? innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Welches Recht wird angewandt? Folgender Fall: Der X (wohnhaft in Deutschland) kauft sich während seines Urlaubs in Österreich ein Fahrrad bei der Bike GmbH. Das gekaufte Fahrrad wurde von der Müller AG produziert. Die Müller AG produziert ausschließlich in Österreich und hat dort auch ihren Sitz. Nachdem der X aus dem Urlaub zurückkehrt macht er in Deutschland eine Fahrrad-Tour. Während dieser Tour bricht die Vorderradachse des Fahrrades und der X erleidet einen Unfall. Meine Frage: Welche Ansprüche hat der X gegen die Müller AG, wenn ein deutsches Gericht zuständig ist?? Kommt das deutsche PHG über Artikel 40 EGBGB zur Anwendung?? Geändert von schelm1982 (19.01.2006 um 19:43 Uhr). |
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| AW: Welches Recht wird angewandt? Ich würde hier § 823 I und Art. 40 annehmen. Aber das hab ich schon im anderen Forum geschrieben. Sieh einfach da mal nach
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| AW: Welches Recht wird angewandt? Hi! Der § 823 I ist ja an sich schon in Ordnung, nur bleibt hier das Problem mit dem verschulden. Das Produkthaftungsgesetz wäre schon besser, da es ja dort nicht auf ein verschulden ankommt. Gibt es denn keinerlei Möglichkeiten das Produkthaftungsgesetz anwenden zu können?? |
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| AW: Welches Recht wird angewandt? Warum macht dir das Verschulden bei § 823 I Probleme? Die Rechtsprechung hat da sehr großzügige "Änderungen" bei der Produkthaftung vorgenommen: 1. der Kunde muss nur beweisen, dass ein Warenmangel aus der Organisationssphäre des Produzenten kommt, dann wird eine Pflichtverletzung vermutet 2. bei Warenmangelfolgeschäden besteht ein Anscheinsbeweis für die Kausalität von Pflichtverletzung und Schaden 3. hinsichtlich des Verschuldens dreht sich die Beweislast um (!), wenn dem anderen eine Pflichtverletzung nachzuweisen ist, wovon nach Nr.1 ja auszugehen ist Zum ProdHaftG in der Kollisionsnorm bin ich mir nun einmal nicht ganz sicher. Schau doch einfach mal in einen BGB-Kommentar zum IPR.
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| AW: Welches Recht wird angewandt? Naja es ist ja halt in der Klausur so, dass man alle möglichen Anspruchsgrundlagen prüfen muss. Deshalb frage ich mich die ganze Zeit, ob man über deutsches IPR auch zum PHG gelangen kann oder ob kein Weg dahin führt... |
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