Dies ist eine Diskussion zu Vollstreckung im Ausland innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Vollstreckung im Ausland nehmen wir eine Familie an, die vor Jahren ins Ausland verzogen ist (sagen wir mal Türkei) hat unberechtigterweise Kindergeld bezogen. Seit aber einiger Zeit zahlt sie das Geld in monatlichen Raten zurück. Wenn es aber so kommt, dass die Familie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage die Raten nicht mehr zahlen kann erstens :kann das Amt die Vollstreckung auch im Ausland betreiben da die Fam. in Dtl. nichts mehr besitzt? zweitens: gibt es hierzu eine Verjaehrungsfrist und wann würde sie beginnen und wie lange ist sie? |
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