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Völkermord

Dies ist eine Diskussion zu Völkermord innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 16.09.2009, 14:43
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Völkermord

Völkermord
Mal angenommen Frau A will selbst eine Anklage wegen Völkermords im Oberlandesgericht einreichen. Sie ist selbst Opfer des Völkermords und will ncith durch den Staatsanwalt vertreten werden. Sie hat jedoch noch keine praktische Erfahrung.
1. Sie muss bei dem Gericht eine Klageschrift einreichen, oder?
2.Wie smuss diese Klageschrift aussehen, besonders für ein solches Verbrechen?
3. Welches Format muss sie haben?

Danke für jede Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 20:23
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AW: Völkermord

Zitat:
Zitat von Goldbart
In welchem Land findet denn dieser Völkermord statt? D hat keine universelle Gerichtsbarkeit.

Anders sieht das § 1 VStGB:
Zitat:
§ 1 VStGB
Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.

Aber Goldbart weiß natürlich alles besser.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 20:56
V.I.P.
 
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AW: Völkermord

Zitat:
Zitat von Goldbart
Wo bleibt dann der deutsche Strafprozess gegen Dubya und ein paar andere Kriegsverbrecher (die ja auch schon in D waren)?
Vorermittlungen wurden von der Generalbundesanwaltschaft durchgeführt, aber weil es sich um eine Auslandstat ohne Inlandsbezug handelt und nicht zu erwarten ist, dass der Beschuldigte nach Deutschland einreist, wurde das Verfahren nach § 153f StPO eingestellt, bzw. nicht aufgenommen.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 21:10
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AW: Völkermord

Zitat:
Zitat von Goldbart
Ähmmm Moment mal, in #3 hattest du doch soeben noch betont:

Also was denn nu?

Mir war klar, dass du das nicht verstehen wirst. § 1 VStGB betrifft die Frage, wann deutsches Strafrecht für Völkerrechtsverbrechen Geltung hat. Und § 153f StPO betrifft die Frage, unter welchen Umständen die GBA ausnahmsweise trotz des Verdachts einer Straftat von der Verfolgung absehen kann. § 1 VStGB normiert also die materielle Strafbarkeit und § 153 f StPO die prozessuale Verfolgung. Denn weil das Weltrechtsprinzip enorm ausufernd ist, muss sinnvollerweise ein Korrektiv her, damit deutsche Strafverfolgungsressourcen nicht in Ermittlungen verschwendet werden, die nie zu einer Anklage führen.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 21:24
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AW: Völkermord

Zitat:
Zitat von Goldbart
Wie üblich: "Gesetz gemacht -- Betrug erdacht!"
Die angebliche universelle Gerichtsbarkeit ist also ein Papiertiger, ein winkeladvokatischer PR-Gag.

Nein, sie ist nur nicht das, was du darunter verstanden hast. Aber wie üblich ist es ja ein Betrug, wenn Goldbart die gesetzliche Lage missversteht und daraus falsche Schlüsse zieht. Vor 2002 war es bspw. schwierig, Völkermörder aus dem ehemaligen Jugoslawien zu bestrafen, weil die damalige Rechtslage einen maßgeblichen Inlandsbezug erfordert hat. Nun sieht das anders aus.
Warum aber deutsche StA Verbrechen ermitteln sollen, deren Opfer und Täter nichts mit Deutschland zu tun haben, und deren Täter auch voraussichtlich nie deutschen Boden betreten werden, weiß nur Goldbart. Sag es mir: warum?
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  #6 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 21:49
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AW: Völkermord

Zitat:
Zitat von Goldbart
Die Frage geht an dich: Warum wurde in §1 ausdrücklich ins Gesetz geschrieben "auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist", obwohl die StA solche Verbrechen nicht ermitteln sollte, um Steuergelder zu sparen?

Weil das Ergreifen eines Tatverdächtigen kein Inlandsbezug ist. D. h. man wollte der Straflosigkeit der Täter ein Ende setzen, die man in Deutschland ergreift, deren Taten aber im Ausland ohne Inlandsbezug begangen wurden. Vor 2002 war deren Bestrafung regelmäßig nicht möglich (bzw. es blieb "nur" das allgemeine Strafrecht), heute ist das anders.

Wenn du einen besseren Regelungsmechanismus weißt, der einerseits sicherstellt, dass die o. g. Taten bestraft werden können, aber andererseits nicht sinnlos deutsche Ressourcen bindet, dann raus damit.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 22:16
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AW: Völkermord

Zitat:
Zitat von Goldbart
Was soll denn diese Haarspalterei? Es geht doch darum, dass Dubya auch in D der Prozess gemacht werden könnte, weil die Juristen "zuhause" ihn decken.
"Dubya" konnte in D nicht angeklagt werden, weil er als Staatsoberhaupt Immunität genoss und seit seinem Ausscheiden nicht mehr in Deutschland war.

Zitat:
Man kann den Bär nicht waschen, ohne ihn nass zu machen. Aber es hat ja niemand gesagt, dass D das einzige Land weltweit sein soll, das universelle Rechtsprechung praktiziert. Vielmehr sollten eigentlich möglichst alle Staaten Kriegsverbrecher verfolgen, egal wo die Taten begangen wurden!
Das heißt, du hast auch keinen besseren Vorschlag, stänkerst aber ein bisschen. Nun, wir sind nichts anderes gewohnt.
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  #8 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 22:29
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AW: Völkermord

Zitat:
Zitat von Goldbart
Na und? Für sowas gibt's jawohl Haftbefehle. Aber da keiner ausgestellt wurde, könnte Dubya nichtmal verhaftet werden, wenn er nach D käme. Die Ausrede, dass er nicht nach D kam, ist also unredlich. Es liegt nicht daran, sondern am fehlenden Willen der Juristen!
Für einen Haftbefehl brauchst du einen dringenden Tatverdacht. Den sehe ich gegen Bush nicht. Da müsste deutlich mehr Material vorliegen, was er über Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Irak wusste etc.

Zitat:
Du kannst wiedermal nicht lesen. Mein Vorschlag war, dass alle Länder universelle Rechtsprechung einführen -- dann wäre Dubya schon lange in einem Drittland der Prozess gemacht worden und der deutsche Steuerzahler käme ungeschoren davon...
Die Frage ist: wie soll die Regelung jetzt und zu diesem Zeitpunkt in Deutschland oder meinethalben auch in der Schweiz aussehen. Und es haben nunmal die wenigsten Länder eine universelle Gerichtsbarkeit. An diesen Rahmenbedingungen können wir ziemlich wenig ändern.
Wenn du gefragt wirst, wie du mit dem und dem Budget eine Brücke bauen kannst, ist die Antwort, schöner wäre es mit doppelt soviel Geld, ja nicht wirklich hilfreich, oder?

Zitat:
Aber eigentlich wäre ja eh Den Haag zuständig, nur verurteilt die Sieger"justiz" halt nicht die eigenen Täter, darum wäre der Umweg mit universeller Rechtsprechung der einzelnen Länder nötig...
Das hat nichts mit Siegerjustiz zu tun, sondern damit dass weder der Irak noch die USA Vertragsstaaten des IStGH sind.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 22:35
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AW: Völkermord

Zitat:
Zitat von BeneQ
Doch. Die Immunität für Amtshandlungen dauert auch nach Beendigung der Amtszeit fort. Da ist Momentan zwar Bewegung drin, es dürfte aber immer noch den Stand des Gewohnheitsrechts wiederspiegeln.
Auf Immunität kann sich ein ehemaliges Staatsoberhaupt dann nicht berufen, wenn ihm Völkerstraftaten vorgeworfen werden.
Bewegung ist eher in der Frage, ob amtierende Staatsoberhäupter für Völkerstraftaten Immunität genießen (vgl. Fall al-Bashir).
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  #10 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 23:08
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AW: Völkermord

Zitat:
Zitat von Goldbart
Der ist bei Dubya jawohl offensichtlich.


Lächerlich -- der oberste Befehlshaber kann sich jawohl nicht hinter Unwissenheit verstecken, schon garnicht nach dem was er/Cheney über Waterboarding gesagt hat.
So einfach kann man es sich nicht machen. Auf bloße Vermutungen lässt sich ein dringender Tatverdacht nicht stützen.

Zitat:
Die Ausrede vom mangelnden Geld ist jawohl ein schlechter Witz, solange Angie einen 3-stelligen Millionenbetrag dafür rauswirft, Dubya's Nachfolger bei weiteren Kriegsverbrechen aktiv zu unterstützen!
Es geht um Personalressourcen und auch um die Möglichkeit der Verfolgung. Wie soll ein deutscher StA ermitteln, ob in Ost-Timor Menschenrechtsverbrechen begangen werden, wenn weder Zeugen noch Verdächtige in Deutschland sind?
Zitat:
Ausserdem werden StAe und Gerichte eh bezahlt, warum sollen die sich immer nur um Lappalien und Kaffeepausen kümmern?
Schwachsinnige Polemik. Du hast offenbar keine Ahnung vom lächerlich geringen Personalstand in der Justiz. Weißt du, wieviele Verfahren ein StA pro Jahr hat? Als Frührentner geht einem vielleicht das Gefühl für Arbeit verloren ...


Zitat:
Komisch, komisch, der ICC hat doch Klagen von Irakern geprüft, und "nur" deshalb abgewiesen, weil im ganzen Irakkrieg angeblich nur etwa 20 Zivilisten getötet worden seien. Eine so absurde Realitätsverdrehung hat allerdings sehr viel mit Sieger"justiz" zu tun...
Du hast wie immer nichts verstanden. Der Prosecutor am ICC hat Anzeigen zur situation im Irak geprüft, aber ein Ermittlungsverfahren abgelehnt, weil die verfolgbaren Taten (das sind nur diejenigen, die von britischen Staatsbürgern begangen wurden, denn GB ist Vertragsstaat des ICC) nicht das gravity-threshold überwinden. Denn anders als bei Abu Ghraib hat es sich bei den fraglichen Taten britischer Kräfte um mögliche Kriegsverbrechen gehandelt, die weder besonders ausgedehnt noch systematisch begangen wurden, und eine verhältnismäßig geringe Opferzahl gefordert haben.
Dann ist aber der IStGH nach seinem Statut gar nicht zuständig.
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