Dies ist eine Diskussion zu Völkermord innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Völkermord Mal angenommen Frau A will selbst eine Anklage wegen Völkermords im Oberlandesgericht einreichen. Sie ist selbst Opfer des Völkermords und will ncith durch den Staatsanwalt vertreten werden. Sie hat jedoch noch keine praktische Erfahrung. 1. Sie muss bei dem Gericht eine Klageschrift einreichen, oder? 2.Wie smuss diese Klageschrift aussehen, besonders für ein solches Verbrechen? 3. Welches Format muss sie haben? Danke für jede Hilfe |
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| AW: Völkermord Zitat:
Anders sieht das § 1 VStGB: Zitat:
Aber Goldbart weiß natürlich alles besser. |
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| AW: Völkermord Zitat:
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| AW: Völkermord Zitat:
Mir war klar, dass du das nicht verstehen wirst. § 1 VStGB betrifft die Frage, wann deutsches Strafrecht für Völkerrechtsverbrechen Geltung hat. Und § 153f StPO betrifft die Frage, unter welchen Umständen die GBA ausnahmsweise trotz des Verdachts einer Straftat von der Verfolgung absehen kann. § 1 VStGB normiert also die materielle Strafbarkeit und § 153 f StPO die prozessuale Verfolgung. Denn weil das Weltrechtsprinzip enorm ausufernd ist, muss sinnvollerweise ein Korrektiv her, damit deutsche Strafverfolgungsressourcen nicht in Ermittlungen verschwendet werden, die nie zu einer Anklage führen. |
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| AW: Völkermord Zitat:
Nein, sie ist nur nicht das, was du darunter verstanden hast. Aber wie üblich ist es ja ein Betrug, wenn Goldbart die gesetzliche Lage missversteht und daraus falsche Schlüsse zieht. Vor 2002 war es bspw. schwierig, Völkermörder aus dem ehemaligen Jugoslawien zu bestrafen, weil die damalige Rechtslage einen maßgeblichen Inlandsbezug erfordert hat. Nun sieht das anders aus. Warum aber deutsche StA Verbrechen ermitteln sollen, deren Opfer und Täter nichts mit Deutschland zu tun haben, und deren Täter auch voraussichtlich nie deutschen Boden betreten werden, weiß nur Goldbart. Sag es mir: warum? |
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| AW: Völkermord Zitat:
Weil das Ergreifen eines Tatverdächtigen kein Inlandsbezug ist. D. h. man wollte der Straflosigkeit der Täter ein Ende setzen, die man in Deutschland ergreift, deren Taten aber im Ausland ohne Inlandsbezug begangen wurden. Vor 2002 war deren Bestrafung regelmäßig nicht möglich (bzw. es blieb "nur" das allgemeine Strafrecht), heute ist das anders. Wenn du einen besseren Regelungsmechanismus weißt, der einerseits sicherstellt, dass die o. g. Taten bestraft werden können, aber andererseits nicht sinnlos deutsche Ressourcen bindet, dann raus damit. |
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| AW: Völkermord Zitat:
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| AW: Völkermord Zitat:
Zitat:
Wenn du gefragt wirst, wie du mit dem und dem Budget eine Brücke bauen kannst, ist die Antwort, schöner wäre es mit doppelt soviel Geld, ja nicht wirklich hilfreich, oder? Zitat:
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| AW: Völkermord Zitat:
Bewegung ist eher in der Frage, ob amtierende Staatsoberhäupter für Völkerstraftaten Immunität genießen (vgl. Fall al-Bashir). |
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| AW: Völkermord Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Dann ist aber der IStGH nach seinem Statut gar nicht zuständig. |
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