Dies ist eine Diskussion zu Vertragsgültigkeit innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Vertragsgültigkeit Mich würde folgender Sachverhalt interessieren: Ein Vertrag zwischen Firma und Privatperson wird abgeschlossen , dessen geltendes Recht ein Recht eines anderen Staates ist. Die Privatperson lebt in Deutschland, die Firma sitzt im Ausland. Nun ist der Verrtag nach ausländischen Recht gültig, aber nach deutschem Recht (wegen Minderjährigkeit) ungültig. Aus diesem Verrtag ergeht nun eine Forderung, die die Firma geltend machen will. Hat die Firma anspruch auf Zahlung? Mit freundlichen Grüßen, Patrick Hegebart |
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| AW: Vertragsgültigkeit Mensch, Hege, sind die mit Dir denn immer noch nicht durch? Ich war ja jetzt mal 'ne Weile nicht hier, aber das geht ja schon bestimmt 'n Jahr, wie Dir mit Dir rumkakeln. Hut ab vor Deiner Geduld. Ich hätte denen schon lange erzählt, daß sie ihr Anliegen gerne gerichtlicher Überpfüfung zuführen können, sich aber bis dahin nicht weiter bei mir melden sollen. Ich beruhig' Dich mal, so wie Du mir das damals immer und immer wieder vorgekaut hast, ist da kein Vertrag zustande gekommen. Das wäre ja auch vollkommen widersinnig. Da würde nämlich dann jeder döselige Klingeltonverkäufer in die AGB reinschreiben, daß das Recht von "Soundso" Anwendung findet, und damit jeder Zwölfjährige wirksame Verträge mit ihm abschließen können. Das dürfte eigentlich einleuchten, daß das ein deutscher Richter wenig erbaulich finden dürfte. Und genausowenig findet der das erbaulich, daß deutsche Minderjährigenschutzvorschriften umgangen werden sollen. Die Jana
__________________ fiat iustitia et pereat mundus. ...ich meinte in welchem Kommentar oder so, wen juckt denn der Gesetzestext? |
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| AW: Vertragsgültigkeit Jaja, dann hab ich halt mal wieder meinen standartmäßigen Anschiß bekommen Aber, meine liebe Jana, da muss ich diesmal einspruck einlegen. Ich hab das mal von jemand anderem erklärt bekommen, was ich dann auch nicht sehr arg verstanden habe: Wenn der Vertrag nach Deutschem Rechte nicht gültig wäre, aber nach anderem, dann kommt es drauf an, dass Deutschland ein sog. Rechtshilfeabkommen mit diesem Staat hat. Falls ja, dann könnte man einen ausländischen Titel in DE erwirken. Stimmt das so Wie sieht es eigentlich mit der Rechtswahl aus? Kann der Anbieter das Rechtsystem in den AGB frei wähken, wenn er in DE hockt? @Jana: Es gibt einfach solche Leute, die schaffen es immer wieder mich aufs Übelste zu verwirren Siehe z.B: http://www.juraforum.de/forum/showth...984#post243984 ich würde mich deshalb auch freuen wenn du dich ins Geschehen einmischt Gruß, der unbelehrbare Hege |
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| AW: Vertragsgültigkeit schau mal in art. 3, art. 27ff, 34 EGBGB |
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| AW: Vertragsgültigkeit Also kommt es darauf an, ob sich aus dem Vertrag eine gültige Vereinbarung über das anzuwendende Recht ableiten lässt, wenn ich das recht verstehe. Kann man das dann von so einer Situation behaupten, in der der Minderjährige einen Vertrag unterzeihnet, oder wäre die Rechtswahl hier ungültig? |
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