Dies ist eine Diskussion zu Versandkosten doppelt zahlen bei unzureichender Lieferung? innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Versandkosten doppelt zahlen bei unzureichender Lieferung? Angenommen, Person X hätte bei einem amerikanischen Onlineversand etwas gekauft. Laut tracking system der US Post wäre auch ein Zustellversuch gemacht worden, allerdings hätte der Käufer darüber keinerlei Auskunft wie Zettel an der Tür gekriegt. Der Käufer wüsste also nicht, welcher Paketdienst das Paket hat. Deshalb hätte der Käufer dann bei dem Onlineversandhandel und der US Post nachgefragt, die ihm nur hätten sagen können: "bei der German Post". Der Käufer wäre daraufhin zu seiner Filiale gegangen, wo alles gecheckt und nichts gefunden wurde, auch nichts, was zurückgesandt worden wäre. Auch eine E-Mail an die Post hätte nichts Weiteres ergeben. Irgendwann hätte dieser Käufer dann eine E-Mail von dem Versandhandel bekommen, dass die Ware zurückgekommen wäre und er bei erneuter Zahlung der Versandkosten (teuer) die Ware erneut zugeschickt kriegen würde. Über die Gründe der Nichtzustellbarkeit wären keine Angaben gemacht worden, in der Email hätte nur gestanden, dass so etwas verschiedene Gründe wie eine falsche Adresse, etc. haben könnte. Der Käufer hätte dann zurückgeschrieben, dass er die Ware ohne Versandkosten erneut geschickt kriegen möchte, da er keine Schuld daran hat, dass ihm die Ware nicht zugestellt wurde und im Gegensatz dazu sogar noch viel unternommmen hat um herauszufinden, wo sich die Ware befindet, damit er daran käme. Der Versandhandel hätte darauf geantworet: "Unsere Schuld ist es auch nicht, Sie müssen die Versandkosten zahlen, wenn Sie die Ware haben wollen." Welche Möglichkeiten hätte ein Käufer, sollte er sich jemals in so einer Lage befinden? Auf welches Recht müsste er sich hier berufen? Vielen Dank! |
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| AW: Versandkosten doppelt zahlen bei unzureichender Lieferung? Hallo! Das ist in der Tat ein sehr interessanter Fall. Das Problem hierbei ist, wie sollte es anders sein, dass die USA nicht zur EU gehören. Ich kenne mich im amerikanischen Zivilrecht nicht im Ansatz genug aus, um festzustellen, welche Verbraucherrechte dort gelten. Der Kern des Problems ist: Wie setze ich als in Deutschland lebender und der deutschen Jurisdiktion unterstehender Verbraucher meine Ansprüche gegen einen Unternehmer in den USA durch. Es gibt die Möglichkeit den Anspruch gegen das Unternehmen in den USA bei einem deutschen Gericht feststellen zu lassen ("Titulieren") und diesen dann mittels eines Anwalts in den USA durchsetzen zu lassen. Es gibt auch noch ein paar andere Möglichkeiten, aber - um es kurz zu machen - keine der Optionen ist günstiger als die Versandkosten nochmals zu bezahlen oder vom Vertrag zurückzutreten. Als "kleinen" Einschub: Wenn man Bestellungen in den USA tätigen möchte, dann sollte man auf einen kleinen, aber einfachen "Trick" zurückgreifen: In Deutschland gibt es für die und wegen der hier stationierten US Streitkräfte zB Clubs, Bars, Pubs oder Vereine, die von den Streitkräften für R&R des Personals eingerichtet wurden. Diese "gehören" - wie es bei Botschaften und Konsulaten auch der Fall ist - den USA an. Man hat also ein Stück USA auf deutschem Boden. Die Versandkosten werden dann in den meisten Fällen so berechnet, als ob man innerhalb der USA versendet. Wenn man zufällig jemanden dort kennt oder auch kennenlernt, dann kann man sich diese Probleme mit den Versandkosten einigermaßen vom Hals schaffen. Das hängt natürlich auch von dem Unternehmen ab, denn es wird beim Versand uU zwischen den "kontinentalen" USA und den Satelliten wie Hawaii und Alaska unterschieden. VG, Peter
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| AW: Versandkosten doppelt zahlen bei unzureichender Lieferung? .. ich würde mal im www recherchieren, ob es zu der firma schon ähnliche fälle gibt. sollte der kauf über ein großes internet-auktionshaus abgewickelt worden sein, zeigt ein klick auf die zahl der negativbewertungen manchmal auch schon paar hilfreiche aussagen - ansonsten in bewertungsportalen suchen es gibt "firmen", die sind auf solche betrügereien spezalisiert. für den betroffenen bleibt dann leider nur, den betrag als "fortbildung" in seinem leben abzuhaken ... |
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