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Vermietung nach USA

Dies ist eine Diskussion zu Vermietung nach USA innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 14.11.2008, 08:23
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Vermietung nach USA

Hallo,
mal angenommen Unternehmen A (deutsches Unternehmen) möchte eine Produktionsanlage an einen Kunden K in den USA vermieten. Um die Produktionsanlage in USA abzusichern gegen evtl. Mietausfälle oder für den Fall dass K am Ende der Mietzeit die Anlage nicht zurückgeben möchte, möchte A die Produktionsanlage im UCC auf sich eintragen lassen.

Welche Vorschriften und Bedingungen sind hierbei zu beachten?
Wie sieht die Vertragsgestalltung aus.

Zur Info K ist ein Amerikanisches Unternehmen.

Thanx schon mal
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Alt 14.11.2008, 10:15
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AW: Vermietung nach USA

Wo steht die Anlage? Und was soll UCC sein?
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Alt 14.11.2008, 10:25
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AW: Vermietung nach USA

Noch steht die Anlage bei A, wird in die Südstaaten geliefert. UCC ist der Uniform Commercial Code (ähnlich Handelsregister/Grundbuch).

Haben Sie Tipps für A wie er seine Anlage sichern kann?
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  #4 (permalink)  
Alt 14.11.2008, 10:33
V.I.P.
 
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AW: Vermietung nach USA

Kommt drauf an, wogegen konkret. Gegen Mietausfälle könnte eine Bürgschaft helfen. Mit der Herausgabe wird das schwieriger - da müsste er nach amerikanischem Recht dort klagen. Was soll denn die Registereintragung bewirken? Nicht, dass mit diesem Register schon jemals zu tun gehabt hätte... aber hört sich für mich erstmal nicht so sinnvoll an. Wer Geschäfte in den USA macht (oder machen will) wird über kurz oder lang dort einen Anwalt brauchen.
Gruß
Marcus
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