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Verhalten inmitten feindseligem Volk und gegen Voelkermord

Dies ist eine Diskussion zu Verhalten inmitten feindseligem Volk und gegen Voelkermord innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 18.04.2008, 03:09
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Verhalten inmitten feindseligem Volk und gegen Voelkermord

Folgende Situation , die man hier einmal als fiktiv ansehen moege oder nicht:

Buerger eines Landes D leben legal in einem Land GC, wo sich ein anderes Land F Hoheitsrechte anmasst.

Dort fidele Zustaende. F unfaehig zur Organisation. Laesst zum Stillhalten Chef einer Unabhaengigkeitsbewegung als Governador walten. Der, um kuenstliche Buerger, Waehler, Anhaenger fuer den Umsturz zu bekommen, gestattet/anregt illegale Einwanderung umliegender Staaten, strikt bedingt an Zugehoerigkeit zur Rasse N, 'legalisiert' sie, setzt sie in der lokalen Verwaltung ein, gibt ihnen alle moeglichen sozialen Rechte und Tausende Versprechungen im Falle einer Unabhaengigkeit. Angehoerigen der Rasse W oder I - seien es Buerger incl. D, oder nicht, etwa vom Nachbarland B - werden alle, selbst fundamentalste Rechte wie soziale Versorgung, Strom, Trinkwasser verweigert; 90% derselben erhalten does nicht. Teilweise wird unverholen gesagt dass sie verschwinden sollen, also praktisch Genozid.

Ein Staatenverbund EU hat sein dazu missbrauchtes Geld inzwischen gekuerzt, aber F finanziert das zZt alles. D verkauft Menschenrechte und Fuersorgepflicht seiner Buerger gegen Ungestoertheit gewerblicher o.ae. Interessen irgendwelcher D-en Firmen. Laender eines anderen Staatenbundes OAS sind dagegen konkret an der Ubernahme, Kontrolle und Rauswurf der F interessiert, der sonst sehr zurueckhaltende Gerichtshof des OAS oeffnete auch gleich einen Prozess bzgl. der bisher dazu gefehlten Menschenrechtsverletzungen, Bitte eines Einmarschierens, und Rauswurf der F.

Erfahrungsgemaess verstehen die N keine Vertraege, Respekt usw sondern gucken nur ob du staerker oder schwaecher bist, und machen auch die F innerhalb der EU nur Probleme, sodass eine friedliche Loesung grundsaetzlich ausscheidet.

Es gab schon mal einen Buergerkrieg der B , deren Staat ferner auch das Gebiet durch F geraubt wurde und was es zurueckwill, sie ruesten zZt stark auf. Zwischen den B, D und I bestehen kaum Probleme, nur mit den N die voellig respektlos sind. Aber auch in B herrschen nicht korrekte Zustande, daher unterhalten dort Buerger von D eine geheime Militaergerichtsbarkeit, die viele Beamte, Richter usw von B aburteilt und zum Erschiessen auslobt. Zwei andere Nachbarstaaten, S und G, nicht-anerkennen GC und F als legitim, und liefern allen moeglichen Gruppen in GC zunehmend schwerere Waffen fuer beliebige Verwendung; F kontrolliert de facto nur noch ca. 40% von GC.


Die effektivste kurzfristige und auch iminente Massnahme, um Einzelfaells zu loesen (angefangen die Verfolgung der Wasser- , Strom - und Sozialwohnung -Konzessionaere) waere wohl die Einrichtung/Ausweitung der Gerichtsbarkeit der Einwanderer von D. Ggf. 2-instanzliche Entscheidungen sowie Finanzierung der Vollstreckung wuerde die Gerichtsbarkeit der D in B uebernehmen, fuer erstinstanzliche Faelle sollte aber ein eigenes Gericht in GC gegruendet werden.

Ein grosses Problem besteht darin, dass die Zahl der W aus EU incl. der D , die Buerger, sind, nur sehr gering ist; die potentiellen Verbuendeten B sind keine Buerger (zumindest falls ueberhaupt das Recht der F und EU relevant ist) . Die D und sonstigen Buerger der EU haben zwar das Recht, aber alleine nicht die Kraft, einen Krieg gegen F oder deren N zu fuehren. Leicht ist nur, Reibereien unter den N zu provozieren damit sie sich gegenseitig ausrotten. Andererseits sind sowohl die Regierungen als auch private Firmen der Laender der OAS am Krieg einschliesslich Rauswurf der F und Ausrottung der N interessiert, und haben dazu auch die Kraft (insbesondere haben private Firmen mit privatem Militaer eines Landes der OAS die F in deren Kolonien in Afrika bekaempft und wo sie wollten weggedraengt). Bei einer Verbuendung muessen die D aber aufpassen, dass jene ihre Rechte und Belange respektieren.



Zu diesem Beispiel habe ich nun folgende Fragen, und rein private Meinungen bzgl. deren ich gerne hoeren wuerde wo ggf. etwas falsch sein koennte.

/ Naturalzustand (rechtlich: Regel) ist Nicht-Anerkennung anderer Voelker, Staaten; Frieden, Anerkennung incl. der Souveraenitaet (rechtlich: Ausnahme), haengt von Bedingungen, Garantien, Beweislast ihrer Erfuellung durch den Interessenten ab. Wichtigste Bedingung: Respekt/Anerkennung des Voelkerrechtes dessen Subjekt ja Friede, Staat erst sind, incl. effektiver Erfuellung der offtl./sozialen Dienste als effektiver Besitz
/ Persoenliche Grund- , Menschenrechte sind (materiell als auch prozessuell/durchsetzbarkeit) unabhaengig/unaufrechenbar selbiger und anderer Rechte Anderer, incl. kein ius advocati mehr des Staates fuer seine Buerger - faktisch auch Ignoranz oder Verscherbeln der Fuersorgepflicht fuer wirtschaftliche Interessen. Daher: Anerkennung/Nicht-Anerkennung anderer Voelker Recht der Person, unabhaengig Meinung ihres Staates, im Effekt also reziprok wenn der fremde Staat die Menschenrechte der Person respektiert.
/ Andere Voelker oder deren Buerger koennen alles, was sie nach Int. Recht nicht dulden brauchen, durch ihr nationales Recht bestrafen.
/ Naturalzustand/Regel ist Sicherstellung der eigenen Rechte/Notwendigkeiten durch eigene Kraft; das Begehen eines Rechtsweges ist nur rechtshindernder Einwand/Ausnahme falls eine wohlwollend funktionierende Gerichtsbarkeit existiert. Insbesondere den nationalen Rechtsweg des Gegners zu begehen, ist nur eine Form, vor einem Konflikt dem Gegner Gelegenheit zur Eigenloesung zu geben. Dieser Einwandt ist iW im Interesse des Gegners und schnell verwirkt, etwa bei Abusen oder wenn der Gegner das Problem nicht loesen will. Hier sind also erheblich weniger Anforderungen zu erfuellen als bei normaler Jurisprudenz vor Gerichten des Gegners.
/ Bei Konfliktfaellen kann das verletzte Volk Bemaengelungen, Aufforderungen, Kriegsbefehle usw. in seiner Sprache vorbringen, es muss nicht die Sprache des Angreifers kennen. Anmordnungen/Mitteilungen per Aushang. (Ebenso Verfahren beim Kriegsgericht, anders als bei normalen Strafgerichten)
/ Die Legitimitaet von Gerichten haengt nur von funktionellen Kriterien ab (Unparteilichkeit, Schnellheit, Regelmaessigkeit, Gehoer), nicht von Kriterien wie: personelle/territoriale Zugehoerigkeit von Parteien/Taeter/Opfer oder bestrittenem Rechtsgut usw. Insbesondere braucht ein Gericht nicht unbedingt physikalisch zu existieren oder an einen bestimmten Ort gebunden sein (Videokonferenz)
/ Nicht-sporadische, sondern gattungsmaessige Verbrechen von der im Prinzip das gesamte eigene Volk betroffen ist (Diskriminierung nach Rasse, Sprache; Voelkermord) koennen nach dem Kriegsrecht behandelt werden. Die Kriegsgerichtsbarkeit ist davon ein Teil. Bei Kriegen besteht Gesamtschuld; die Elimination von Personen erfolgt nicht nach deren Mitschuld sondern nach deren Wichtigkeit fuer den Gegner bzw. Nutzen ihrer Beseitigung zur Beendung der Feindseligkeiten
/ Ich wuesste nur 2 rechtliche Moeglichkeiten, wie sich die D mit Interessenten von Laendern der OAS verbuenden koennten: a) die D treten ihr Kriegsfuehrungs- und Eroberungsrecht an ihre Verbuendeten ab gegen irgendwelche Gegenleistungen; die Konzessionaere nehmen dann diese Rechte einschliesslich spaeterer Nutzung des Landes eigenverantwortlich wahr. Wohl am Geeignetesten, da dann die D nichts mehr mit dem Krieg zu tun haben, die Konzessionaere dagegen haben privates Militaer incl. Afrika-F-erprobt; Juristen usw b) Annahme als Alliierte, Zahlung ihrer Hilfe mit Konzessionen nach der Eroberung, D bleiben weiter mit ihrem Recht und Oberhoheit der Kriegsfuehrung. Was gibt es noch fuer Moeglichkeiten, welche ist am besten und sichersten fuer die D ?


Die Beurteilung ob korrekt/Korrektur dieser Meinungen ist fuer mich sehr dringend

Geändert von wl59 (18.04.2008 um 04:37 Uhr).
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