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US-Amerikaner aus Deutschland verklagen

Dies ist eine Diskussion zu US-Amerikaner aus Deutschland verklagen innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 10.08.2010, 20:54
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US-Amerikaner aus Deutschland verklagen

Angenommen, ein Deutscher schließt mit einem US-Amerikaner (keine deutsche Staatsbürgerschaft) einen Vertrag in der BRD.

Wie kann der Deutsche gegen den Amerikaner wegen Vertragsverletzung vorgehen, wenn der Amerikaner sich mittlerweile wieder in den USA befindet?

Welches Gericht ist zuständig? Falls ein deutsches: Kann dann ein Säumnisurteil ergehen, wenn der Amerikaner nicht erscheint?
Wie wird vollstreckt?

Vielen Dank für Antwort.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.08.2010, 23:40
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AW: US-Amerikaner aus Deutschland verklagen

Hallo ;-)

Bei jedem beliebigen amerikanischen Konsulat kann man sich eine Liste mit Rechtsanwälten besorgen, die hier und in den USA tätig sein dürfen.

Einfach einen Anwalt für diesen Fall raussuchen und um ein Beratungsgespräch bitten.

Aber Vorsicht - diese Anwälte sind nicht in allen Staaten in den USA zugelassen - darauf achten dass er eine Zulassung für den Staat hat, in dem der Amerikaner lebt.

Liebe Grüsse,
cateyes
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 17:37
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AW: US-Amerikaner aus Deutschland verklagen

Die Prüfung, ob evtl. ein deutsches Gericht zuständig sein könnte, sollte eigentlich jeder hiesige Rechtsanwalt vornehmen können.

Dazu müsste er aber Genaueres zum Vertragsinhalt kennen.

Viele Grüße

Cephalotus
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 19:59
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AW: US-Amerikaner aus Deutschland verklagen

Zitat:
Zitat von NESQUiK87 Beitrag anzeigen
Angenommen, A schließt mit B einen Vertrag in der BRD.
Wenn beide zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland ansässig waren, dann dürfte der Vertrag deutschem Recht unterliegen. ( Ohne Kenntnis der gesamten Umstände läßt sich nichts Zuverlässiges sagen; es wäre auch denkbar, daß der Vertrag englischem, dänischem oder thailändischem Recht unterliegen könnte ... )

Wie kann A gegen B wegen Vertragsverletzung vorgehen, wenn B mittlerweile [nicht mehr in Deutschland] ansässig ist, sondern sich in den USA aufhält?

Zitat:
Welches Gericht ist zuständig? Falls ein deutsches: Kann dann ein Säumnisurteil ergehen, wenn der Amerikaner nicht erscheint?
Das deutsche Gericht kann die Klage(schrift) im Ausland zustellen, § 183 ZPO, und dabei bestimmen, daß ein in Deutschland ansässiger "Zustellungsbevollmächtigter" benannt wird, § 184 ZPO.

Zitat:
Wie wird vollstreckt?
Meines Wissens existieren keine Abkommen zwischen Deutschland und den USA oder einzelnen US-Bundesstaaten über die Anerkennung/Vollstreckung von zivilrechtlichen Urteilen deutscher Gerichte durch amerikanische Vollstreckungsbehörden. Vermutlich müßte erst in den USA geklagt werden, wobei ein zuvor in Deutschland ergangenes Urteil ein gewichtiges Argument für die Rechtmäßigkeit der eingeklagten Forderung sein dürfte.

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  #5 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 14:48
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AW: US-Amerikaner aus Deutschland verklagen

Wenn in Deutschland ein rechtskraeftiges Urteil erlassen wurde, muss in den USA auf Anerkennung und Vollstreckung geklagt werden, das deutsche Urteil ist dort nicht per se vollstreckbar.
Oftmals ist es sinnvoll, direkt in den USA zu klagen, auch wenn eine Klage in Deutschland zulaessig waere. Zusaetzliche Verfahren bedeuten in der Regel zusaetzliche Kosten. Hinzu kommt der Zeitverlust durch die Dauer des Verfahrens in Deutschland und die langwierige Auslandszustellung. Je aelter die notleidende Forderung ist, desto geringer sind in den USA die Aussichten, letztendlich einen Ertrag zu erzielen.
Ein grosses Problem besteht in der Praxis darin, dass deutsche Anwaelte, die noch nie in den USA vor Gericht standen, kaum Kenntnis von den grundlegenden Unterschieden der beiden Rechtssysteme und den daraus resultierenden praktischen Konsequenzen haben.
Ein bisschen Wissen ist fuer die Rechtssuchenden dann im Ergebnis oft teurer, als kein Wissen.
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