Dies ist eine Diskussion zu US-Amerikaner aus Deutschland verklagen innerhalb des Forums Internationales Recht
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| US-Amerikaner aus Deutschland verklagen Wie kann der Deutsche gegen den Amerikaner wegen Vertragsverletzung vorgehen, wenn der Amerikaner sich mittlerweile wieder in den USA befindet? Welches Gericht ist zuständig? Falls ein deutsches: Kann dann ein Säumnisurteil ergehen, wenn der Amerikaner nicht erscheint? Wie wird vollstreckt? Vielen Dank für Antwort. |
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| AW: US-Amerikaner aus Deutschland verklagen Hallo ;-) Bei jedem beliebigen amerikanischen Konsulat kann man sich eine Liste mit Rechtsanwälten besorgen, die hier und in den USA tätig sein dürfen. Einfach einen Anwalt für diesen Fall raussuchen und um ein Beratungsgespräch bitten. Aber Vorsicht - diese Anwälte sind nicht in allen Staaten in den USA zugelassen - darauf achten dass er eine Zulassung für den Staat hat, in dem der Amerikaner lebt. Liebe Grüsse, cateyes |
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| AW: US-Amerikaner aus Deutschland verklagen Die Prüfung, ob evtl. ein deutsches Gericht zuständig sein könnte, sollte eigentlich jeder hiesige Rechtsanwalt vornehmen können. Dazu müsste er aber Genaueres zum Vertragsinhalt kennen. Viele Grüße Cephalotus |
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| AW: US-Amerikaner aus Deutschland verklagen Zitat:
Wie kann A gegen B wegen Vertragsverletzung vorgehen, wenn B mittlerweile [nicht mehr in Deutschland] ansässig ist, sondern sich in den USA aufhält? Zitat:
Zitat:
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| AW: US-Amerikaner aus Deutschland verklagen Wenn in Deutschland ein rechtskraeftiges Urteil erlassen wurde, muss in den USA auf Anerkennung und Vollstreckung geklagt werden, das deutsche Urteil ist dort nicht per se vollstreckbar. Oftmals ist es sinnvoll, direkt in den USA zu klagen, auch wenn eine Klage in Deutschland zulaessig waere. Zusaetzliche Verfahren bedeuten in der Regel zusaetzliche Kosten. Hinzu kommt der Zeitverlust durch die Dauer des Verfahrens in Deutschland und die langwierige Auslandszustellung. Je aelter die notleidende Forderung ist, desto geringer sind in den USA die Aussichten, letztendlich einen Ertrag zu erzielen. Ein grosses Problem besteht in der Praxis darin, dass deutsche Anwaelte, die noch nie in den USA vor Gericht standen, kaum Kenntnis von den grundlegenden Unterschieden der beiden Rechtssysteme und den daraus resultierenden praktischen Konsequenzen haben. Ein bisschen Wissen ist fuer die Rechtssuchenden dann im Ergebnis oft teurer, als kein Wissen. |
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