Dies ist eine Diskussion zu Urlaub nicht bezahlt innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Urlaub nicht bezahlt Mal angenommen Urauber X und Urlauber Y kommen aus einem Urlaubsland Italien zurück und bekommen von einem Campingplatz auf dem sie längere Zeit waren einen Brief, dass nicht bezahlt wurde. Der Campingplatz ist höflich und meint es sei nur ein versehen und hoffe auf baldige zahlung etc. Der Campingplatz hat aber schon die italienische Polizei informiert, die es an die deutsche Weiterleiten wird. Es musste auf diesem Campingplatz Personalausweise vorgelegt werden aber nciht abgegeben. X und Y sind sich sicher das bezahlt wurde. Beide haben aber keinen beleg mehr. Bzw. Y war alleine bezahlen und x war nciht dabei. Wie ist bei diesem fall die rechtslage. muss x und y beweisen das bezahlt wurde ? oder muss der campingplatz einen beweis vorlegen. Wie müssten x und y handeln? Es wäre nett, wenn jemand dazu seine rechtliche Meinung geben würde. Vielen Dank. |
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| AW: Urlaub nicht bezahlt In Italien müssen Quittungen ausgestellt werden und vom Empfänger mitgeführt werden. Sonst wäre das dort ein steuerrechtliches bzw. zollrechtliches Vergehen in Italien. Dies gilt selbst für die Quittung eines Espressos aus dem Cafe. Sicherlich können sich die Campingfreunde an die Art (Zettel, Papierart, Größe und Art/handschriftlich/maschinell) und Höhe des Preises der ausgestellten Quittung erinnern und somit in Deutschland, wo das Ermittlungsverfahren gegen sie geführt wird, nachweisen, daß sie eine solche erhalten und somit bezahlt haben. Man ist jedoch nicht verpflichtet, diese Quittungen im Transitland (Österreich oder Schweiz) oder im Heimatland (Deutschland) aufzubewahren. |
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