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Unternehemen aus verschiedenen Ländern welches Recht gilt ?

Dies ist eine Diskussion zu Unternehemen aus verschiedenen Ländern welches Recht gilt ? innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2011, 15:30
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Unternehemen aus verschiedenen Ländern welches Recht gilt ?

Mal angenommen 2 oder mehr Unternehmen kooperieren (in welcher Form auch immer) und es wird nicht geregelt welches Landesrecht gelten soll. Welches Recht gilt im Streitfall und wo oder wie ist das geregelt ?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2011, 13:55
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AW: Unternehemen aus verschiedenen Ländern welches Recht gilt ?

Zitat:
Zitat von ronald.bahr Beitrag anzeigen
wo oder wie ist das geregelt ?
Üblicherweise in den Verträgen über die Zusammenarbeit.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 19:45
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AW: Unternehemen aus verschiedenen Ländern welches Recht gilt ?

Zitat:
Zitat von ronald.bahr Beitrag anzeigen
Welches Recht gilt im Streitfall und wo oder wie ist das geregelt ?
Nach den Regeln des Internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR) wird bestimmt, nach welchem Prozeßrecht vorzugehen ist. Nach den Prinzipien des Internationalen Privatrechts (IPR) wird dann ermittelt, welches Recht auf den Sachverhalt anzuwenden ist.

Zitat:
Mal angenommen 2 oder mehr Unternehmen kooperieren
Angenommen, ein in den USA ansässiges Unternehmen und ein auf den Seychellen ansässiges Unternehmen kooperieren bei einem in Deutschland verwirklichten Unternehmen. Dann kann vielleicht nach deutschem Prozeßrecht vor einem deutschen Gericht geklagt werden, vielleicht ist das Rechtsverhältnis nach amerikanischem Recht zu entscheiden.

11
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 20:49
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AW: Unternehemen aus verschiedenen Ländern welches Recht gilt ?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Nach den Regeln des Internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR) wird bestimmt, nach welchem Prozeßrecht vorzugehen ist. Nach den Prinzipien des Internationalen Privatrechts (IPR) wird dann ermittelt, welches Recht auf den Sachverhalt anzuwenden ist.


Angenommen, ein in den USA ansässiges Unternehmen und ein auf den Seychellen ansässiges Unternehmen kooperieren bei einem in Deutschland verwirklichten Unternehmen. Dann kann vielleicht nach deutschem Prozeßrecht vor einem deutschen Gericht geklagt werden, vielleicht ist das Rechtsverhältnis nach amerikanischem Recht zu entscheiden.

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Unternehmen können im Regelfall bereits in ihren Verträgen vereinbaren, welches Recht im Streitfall angewendet werden soll.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 12.02.2011, 22:15
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AW: Unternehemen aus verschiedenen Ländern welches Recht gilt ?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Unternehmen können im Regelfall bereits in ihren Verträgen vereinbaren, welches Recht im Streitfall angewendet werden soll.
Wenn jedoch wie hier KEINE Rechtswahl getroffen wurde ...

Zitat:
Mal angenommen 2 oder mehr Unternehmen kooperieren (in welcher Form auch immer) und es wird nicht geregelt welches Landesrecht gelten soll.
... dann kann ein im Streitfall entscheidendes Gericht das anzuwendende Recht eben aus keiner Vertragsvereinbarung herleiten.

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