Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Unterhaltsklage International

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsklage International innerhalb des Forums Internationales Recht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 15:13
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, Hilfe22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfe22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfe22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfe22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfe22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfe22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfe22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfe22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfe22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfe22 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unterhaltsklage International

Hallo zusammen,

gehen wir von der fiktiven Situation aus dass es 3 Personen gibt. Zwei sind über 21 und person 3 noch ungebohren.

Person A: Angebliche Mutter 39 Jahre (in den USA)
Person B: Angeblicher Vater 22 Jahre (In Deutschland)
Person C: das ungebohrene Kind (logisch USA)

Situation:

A versucht nun B international zu verklagen um unterhalt zu bekommen. B ist student (noch min. 2 jahre) und hat keinen beweis dass die vaterschaft von ihm ist oder ob es tatsächlich ein baby gibt. Person A will allerdings schon zum ungeborenen Zeitpunkt klagen.


Fragen:

1) Wenn A hypothetisch zu einem Gericht gehen würde, was wären die nächsten schritte
2) Kann B einen Vaterschaftstest in Deutschland anfordern?
3) passiert überhaupt irgendetwas befor A ihr kind bekommt?
4) Wenn A eine Anklage stellt, wie betrifft dies B in deutschland?
5) Kann ein Deutsches Gericht B dazu veranlassen unterhalt zu zahlen?
6) Hat B die möglichkeit nur C zu unterstützen?
7) Wie ist die Regelung für Anwalts- bzw. Gerichtskosten? Was wenn B nciht zahlen kann?

Über eine analyse dieses fiktiven falles würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Vorraus
Beitrag bearbeiten/löschen
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unterhaltsklage? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 02.07.2011 13:04
Unterhaltsklage Familienrecht 14.11.2009 14:24
Streitwertbeschwerde Unterhaltsklage Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 29.10.2009 19:27
Gerichtsort für Unterhaltsklage? Familienrecht 11.06.2006 21:05
Gerichtsstand bei Unterhaltsklage Familienrecht 05.06.2006 21:39





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internationales Recht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN