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Unter welchen Umständen kann Auslandsrecht auf deutsche angewendet werden?

Dies ist eine Diskussion zu Unter welchen Umständen kann Auslandsrecht auf deutsche angewendet werden? innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 30.01.2008, 15:06
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Unter welchen Umständen kann Auslandsrecht auf deutsche angewendet werden?

Ich als deutscher Staatsbürger schere mich einen scheiß um die Rechte im Ausland. Unter welchen Umständen also kann es sein, dass man als deutscher im Ausland verknackt wird?

Einige Beispiele (die Fälle sind wirklich fiktiv, und zwar richtig fiktiv...)

1. 2 Unterhalten sich auf dem Schulhof über den Islam; ein Türke hört zu, fühlt sich beleidigt und klagt zu Hause in der Türkei... Geht das?

2. Man hat eine deutsche Internetseite und lässt etwas verlauten, was in Deutschland gegen kein Gesetz verstößt, in einem anderen aber eine schwere Straftat ist. Jemand in genau diesem Land sieht das und verklagt einen. Die Seite ist nur auf deutsch und trägt die Domainendung .de. Also eine Seite für Deutschsprachige in Deutschland. Sind Webmaster verpflichtet, sich nach den Gesetzen anderer Staaten zu erkundigen?

Im Prinzip ganz allgemein: Ich als Staatsbürger achte auf die Gesetze in meinem Land. Verstoße ich gegen die eines anderen Landes, so wäre mir persönlich das völlig egal. Maximal eine Entschuldigung könnten die anderen von mir erwarten. Aber würde man denn ausgeliefert werden? Kann ein deutsches Gericht einem einen Prozess machen? Kann man entführt werden? Können Aliens kommen? Ihr wisst, was ich meine. Man sieht viel im Fernsehen... Was kann passieren?

Wie gesagt, ganz allgemein. Auch wenn es öfter behauptet wird, aber dies hier sind wirklich fiktive Fälle.
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Alt 30.01.2008, 17:29
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AW: Unter welchen Umständen kann Auslandsrecht auf deutsche angewendet werden?

Zitat:
Unter welchen Umständen also kann es sein, dass man als deutscher im Ausland verknackt wird?
Wenn der Deutsche im Ausland einen Mord begeht, kann er ziemlich sicher davon ausgehen, daß er dafür auch verknackt wird. DAs Argument *Ich als deutscher Staatsbürger schere mich einen scheiß um die Rechte im Ausland.* wird den Richter sicherlich gut amüsieren.

Zitat:
1. 2 Unterhalten sich auf dem Schulhof über den Islam; ein Türke hört zu, fühlt sich beleidigt und klagt zu Hause in der Türkei... Geht das?
Ne, der klagt nicht, der haut gleich zu. Aber ansonsten: Kann er ja mal probieren dort zu klagen. Sollte er lieber hier klagen, ist garantiert erfolgreicher.

Zitat:
...Internetseite....
Schon schwieriger. Internet ist international. Aber hier gilt wohl immer das Recht im Land des Seitenbetreibers. Es kommt also nicht auf die TLD (.de) an, auch nicht darauf wo der Server steht, sondern wo der Betreiber seinen Sitz hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2008, 08:38
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AW: Unter welchen Umständen kann Auslandsrecht auf deutsche angewendet werden?

Naja, Mord ist klar. Ich meinte jetzt eher Straftaten, welche hierzulande keine sind, und demnach einem deutschen Staatsbürger unbekannt sein dürften sind.

Also ist immer das Land der Tat entscheidend? Und für's Internet das Land der Betreiber, bzw. wo der Server steht?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2008, 14:10
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AW: Unter welchen Umständen kann Auslandsrecht auf deutsche angewendet werden?

Genau darum ging's mir:

Zitat:
Aber woher sollen wir wissen, was in anderen Ländern Sache ist?
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2008, 14:17
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AW: Unter welchen Umständen kann Auslandsrecht auf deutsche angewendet werden?

lol.. Danke Dir.
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Alt 01.02.2008, 13:12
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AW: Unter welchen Umständen kann Auslandsrecht auf deutsche angewendet werden?

Danke...
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  #7 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 13:33
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AW: Unter welchen Umständen kann Auslandsrecht auf deutsche angewendet werden?

....in jedem Fall lassen sich "Dänische Fahnen" gut anzünden und / oder um darauf rum zuhüpfen, auch verbrennen

Also, ab auf die Internetseite und zum Kauf anbieten!
Ergänze das Angebot regional mit Strohpuppen, Feuerzeugen, Fackeln und "Mein letzter Gruss"- Schleifen


Der gemeine Analphabet freut sich immer, wenngleich er auch nicht weiß, dass Dänemark in Europa und der Himmel leer von Jungfrauen


Insgesamt solltest Du aber "keine religiösen Gefühle" verletzen, da dies der Respekt vor dem Glauben verbietet.

Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #8 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 13:36
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AW: Unter welchen Umständen kann Auslandsrecht auf deutsche angewendet werden?

Ich verletze nie religiöse Gefühle, glaube ich doch selber an den Geld- und Opensourcegott...
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  #9 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 13:43
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AW: Unter welchen Umständen kann Auslandsrecht auf deutsche angewendet werden?

Zitat:
Zitat von ttjuser
Ich verletze nie religiöse Gefühle, glaube ich doch selber an den Geld- und Opensourcegott...

Problem könnte sein, dass Analphabeten vom Iman getrieben, ähhh.. (Missverständnis) sich berufen fühlen .... auch manches mal mit Dönarklingen hantieren.

"Da sie nicht wissen, was sie tun?"

Lg. aus München
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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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Alt 01.02.2008, 13:59
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AW: Unter welchen Umständen kann Auslandsrecht auf deutsche angewendet werden?

Habe zu spät gesehen, dass Du aus dem Bayernlande kommst... Sorry, wenn ich Deine religiösen Gefühle verletzt habe...
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