Dies ist eine Diskussion zu Ungeschriebene Rechtspflicht innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Ich (Nebenfachstudentin ÖR) schreibe gerade eine Seminararbeit im Völkerrecht und suche Quellen, die belegen: "Bei Annahme einer ungeschriebenen Rechtspflicht des Staates aber wird es nicht generell zugelassen, dass die Durchsetzbarkeit schlechthin mit dem Argument zu verneinen, sie sei nicht ausdrücklich gewährleistet" Diese Meinung habe ich in zahlreichen Monographien gefunden, aber nirgends wird diese Meinung mit Quellenhinweisen o.ä. unterfüttert. Könnt Ihr mir da weiterhelfen? Ich bin mit meinem Latein und meiner Sucherei leider am Ende Es geht übrigens um den, nicht im GG statuierten Diplomatischen Schutz. Ich freue mich über jede kleinste Hilfe!! |
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