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UNESCO Verfassung bindend?

Dies ist eine Diskussion zu UNESCO Verfassung bindend? innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 24.04.2010, 18:04
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UNESCO Verfassung bindend?

Hallo

Ein von Jahr zu Jahr mehr verfallendes denkmalgeschütztes Haus an dem ich täglich auf dem Weg zur Arbeit vorbeifahre bringt mich zu folgender Frage:

In der Verfassung der UNESCO steht unter Artikel 2 Absatz 2 c:
Zitat:
Um dieses Ziel zu erreichen, wird die UNESCO Wissen bewahren, erweitern und verbreiten durch Erhaltung und Schutz des Welterbes an Büchern, Kunstwerken und Denkmälern der Geschichte und Wissenschaft sowie durch Empfehlung der dazu erforderlichen internationalen Vereinbarungen an die jeweils betroffenen Staaten;
http://www.unesco.de/verfassung.html?&L=0

Mal angenommen ein Land welches Mitglied der UNESCO ist würde ein kulturell bedeutendes Denkmal abreißen oder verkommen lassen. Also z.B. wenn Frankreich den Eifelturm verrosten lässt. Als UNESCO Mitglied hat dieses Land ja die UNESCO Verfassung anerkannt und muss sich auch daran halten, oder?
Wenn sich das Land nun nicht an den oben zitierten Ausschnitt hält, welche Folgen hätte das? Ich kann mir nämlich beim besten Willen nicht vorstellen wie die UNESCO ein Land daran hindern will die UNESCO Verfassung zu ignorieren.
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