Dies ist eine Diskussion zu Unerlaubte Spykamera in der Wohnung gefunden innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Unerlaubte Spykamera in der Wohnung gefunden -------------------------------------------------------------------------------- Hallo, A ist eine deutsche Studentin in China, die ein Praktikum in ein chinseisches Unternehmen macht. Das Unternehmen gehoert B und C, wobei B schweizer Staatsbuerger ist und C hollaendischer. B hat A eine Wohnung zur Verfuegung gestellt und verguetet sie wie im Vertragt veinbart. A geht regelmaessig zur Arbeit und hat nach kurzer Zeit das Gefuehl, dass B zuviel ueber sie weiss. Oft beantwortet B As Fragen, die sie ihm nicht gestellt hat, jedoch zu Hause , also in der Wohnung, mit ihren Mitbeohnern oder per Skype mit ihren Freunden diskutiert hat. Nach drei Monaten Praktikum entdeckt A eine Spykamera in ihrem Zimmer, versteckt in der Klimaanlage. Sie entfernt ihn. Am naechsten Tag reist B abruppt in die Schweiz und C ist ebenfalls im Ausland. Was soll A machen? Die Wohnung von B gehoert D, der die Wohnung eingerichtet hat. A kennt sich mit den Gestzen in China nicht aus und weiss nicht was sie machen soll. Was kann passieren,wenn A zur Polizei geht? Wird D verhaftet, der evtl. nichts mit der ganzen Sache zu tun hat? Kann man B und C ueberhaupt etwas nachweisen,wenn sie schon alle Beweise (aus ihrer Wohnung und Buero) vernichtet haben? Zum Standort der Wohnung: Die Wohnung ist 5 Minuten von der Arbeitsstelle und der Wohnung von B und C entfernt. Danke fuer einen Antwort. |
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| AW: Unerlaubte Spykamera in der Wohnung gefunden Zitat:
Selbst wenn so ein Vorgehen in China nach chinesischem Recht strafbar sein sollte (keine Ahnung...), und also die Tat nach §7 StGB auch hierzulande bestraft werden könnte, weil sie gegen einen Deutschen begangen wurde... Man wird es niemals schaffen, gerichtsfest nachzuweisen, daß vor einigen Wochen oder Monaten in China in einer Wohnung eine Kamera installiert worden ist, geschweige denn, wer diese Kamera installiert hat und was mit den Aufnahmen dieser Kamera von wem gemacht worden ist. Die Beteiligten müssen keine Aussagen machen, mit denen sie sich selbst belasten, und sowieso wird keine deutsche Staatsanwaltschaft wegen eines möglichen Verstoßes gegen §201a StGB ("Spannerparagraph") über das Auswärtige Amt irgendwelche Rechtshilfeersuchen in der Schweiz oder gar in China stellen... Das ist ja noch nicht mal ein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen, das mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Vermutlich ist sowas aber in China nicht strafbar, und dann interessiert es auch hier keinen Staatsanwalt mehr. So oder so wird es aber in der Praxis vollkommen unmöglich sein, auch nur eine korrekte Tatermittlung durchzuführen, geschweige denn irgendwelchen gerichtsverwertbaren Beweise beizubringen, wer hier wann was getan hat.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Unerlaubte Spykamera in der Wohnung gefunden Nun die kommunistische Partei Chinas ist nicht gerade zimperlich, die Geheimpolizei Chinas erst recht nicht. Wenn A zur Polizei gehen sollte mit der Spykamera und mit ihren Aussagen würden wahrscheinlich B und C Bekanntschaft mit der Geheimpolizei machen. Durchsuchungen, Beschlagnahmungen würd es mit losgehen, B und C würden falls man sie fassen würde einige Zeit im Gefängnis sitzen. Nach der üblichen Schmorrzeit und der Zahlung einer gewissen Summe (für die staatliche Unterkunft selbstverständlich) würde man B und C noch kurz auf die öffentlichen Hinrichtungen hinweisen und darauf das B und C im eigenen interesse schnellst möglichst das Land zu verlassen haben und auf die Liste kommen die in China nicht mehr einreisen dürfen. Das Geschäft von B und C wäre übrigens ebenso erledigt. Ob A nun zur Polizei gehen sollte oder nicht sollte sie selbst entscheiden, ich persöhnlich würd es an As Stelle tun!! ![]() Zitat:
Zitat:
__________________ Das hier Geschriebene stellt lediglich meine Meinung auf fiktive Beiträge und Fragestellungen dar aber keine Vorschläge und keine Rechtberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit oder Richtigkeit. Dazu aus den Forenregeln: Bitte beantworten Sie nur allgemeine, fiktive (Fiktion = lat. fictio, "Erdichtung", vgl. hierzu wikipedia Eintrag: Fiktion) Beiträge und Fragestellungen. |
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| AW: Unerlaubte Spykamera in der Wohnung gefunden Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Unerlaubte Spykamera in der Wohnung gefunden Zitat:
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| AW: Unerlaubte Spykamera in der Wohnung gefunden Zitat:
Zitat:
Die haben wichtigeres zu tun.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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