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Strafrecht, Deutschland-Schweiz

Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht, Deutschland-Schweiz innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2009, 13:11
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Strafrecht, Deutschland-Schweiz

Hallo,
ich bräuchte Hilfe bei folgendem Fall:

A begeht einen Betrug in D und überweist das Geld aus diesem in die Schweiz. Dort hebt seine Ehefrau E es ab und kauft davon ein Haus.

Ich prüfe die Strafbarkeit der E wegen Begünstigung, aber wie sieht es aus mit der Gültigkeit des dt. Strafrechts?

Kann man auf § 9 stgb abstellen?

Danke für jede Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 15:14
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AW: Strafrecht, Deutschland-Schweiz

Siehst du denn einen Inlandstatort? Ich nicht wirklich. Wenn aber die Ehefrau Deutsche ist, so könnte sich deutsches Strafrecht aus § 7 Abs. 1 StGB iVm Art. 305 Abs. 1 Schweizerisches StGB ergeben, evtl. auch iVm Art. 305bis SchStGB.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 15:49
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AW: Strafrecht, Deutschland-Schweiz

Hallo,
erstmal danke für die Antwort ich werd dann mal in die Richtung weiterlesen..
Aber noch eine Frage, ich dachte halt dran, dass Tatort auch Deutschland sein könnte weil sich dort ein "Taterfolg" realisiert wenn E die Begünstigung begeht? Oder kann das nicht sein weil die Begünstigung ein abstraktes Gefährdungsdelikt darstellt?

Danke
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  #4 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 16:35
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AW: Strafrecht, Deutschland-Schweiz

Zitat:
Zitat von Recht
Hallo,
erstmal danke für die Antwort ich werd dann mal in die Richtung weiterlesen..
Aber noch eine Frage, ich dachte halt dran, dass Tatort auch Deutschland sein könnte weil sich dort ein "Taterfolg" realisiert wenn E die Begünstigung begeht? Oder kann das nicht sein weil die Begünstigung ein abstraktes Gefährdungsdelikt darstellt?

Danke
Da könntest du Recht haben, schließlich wird der Verfall in Deutschland beeinträchtigt. Das läge jedenfalls auf einer Linie mit der Schneider-Rspr.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 16:41
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AW: Strafrecht, Deutschland-Schweiz

Ja, deshalb dachte ich eventuell dass man sagen kann nach § 9 ist der Tatort doch das Inland .
Dann hab ich aber das Problem, wenn man auf den "Taterfolg" abstellen möchte, dann läuft man leider ins Leere weil die BEgünstigung ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist und diese ja eigentlich keinen Taterfolg haben.
Ich suche irgendwie ne "Hintertür" wie man E doch bestrafen kann..
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