Dies ist eine Diskussion zu Strafbarkeiten von Taten zwischen Ländern innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Strafbarkeiten von Taten zwischen Ländern hier mal eine fiktive Frage, die keinen realen Hintergrund hat, sondern eher zur Erleuchtung eines Punktes dienen soll, der bei uns letztens aufgekommen ist. Es geht im Speziellen um die Strafbarkeit von Taten, die von einem beliebigen Deutschen im Ausland begangen werden. Soweit ich das Forum jetzt ein wenig durchforstet habe, stellt sich mir die Lage ungefähr folgendermaßen dar: 1. Grundsätzlich ist eine Tat für einen Deutschen, der sich im Ausland befindet, in Deutschland nur strafbar, wenn die Tat auch im derzeitigen Aufenthaltsland strafbar ist. 2. Einige der Gesetzbücher machen Ausnahmen für spezielle Delikte, das beste Beispiel sind Betäubungsmittelgesetzesverstöße. Aber auch andere Taten sind in Deutschland strafbar, auch wenn sie im Ausland nicht strafbar sind. Ein Beispiel wäre ein Schwangerschaftsabbruch nach dem 3. Monat. Gibt es dieser grundsätzlichen Darstellung noch etwas hinzuzufügen oder ist sie ggf. signifikant falsch? Kann jemand die Menge der Straftaten abschätzen, welche eine Ausnahmeregelung gegenüber der unter 1. genannten Regelung haben? |
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| AW: Strafbarkeiten von Taten zwischen Ländern Leider kann ich zu diesem Thema nicht viel sagen aber vieleicht kann ich eine andere Frage stellen. Kann jemand fuers nicht erscheinen zum Gerichtstermin in einem anderen EU Staat dafuer verhaftet werden (vorausgestzt es liegt ein Haftbefehl vor)? |
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