Dies ist eine Diskussion zu Status von autonomischen Staaten innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Status von autonomischen Staaten ... es gibt ja bekanntlich auch Länder die sind völkerrechtlich gar nicht anerkannt wie bspw. Aserbaidschan, Burma oder aber Ingoschezien ect. Meine Frage hierzu: Wie sind diese autonomiegebiete völkerrechtlich zu beurteilen ?! WIe geht die UNO mit diesen Ländern um ?! Eine Isolierung reicht hier sicherlich nicht aus ... |
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| AW: Status von autonomischen Staaten Zitat:
Dass die UNO (Nachfolger der SHAEF) eigene Interessen vertritt und unbequeme Staaten (Schurkenstaaten) beseitigen will, sehen wir seit 1944 und dann 2001 ganz deutlich. Wer nicht nach der Pfeife der UNO (Ost-Küste der USA) tanzt, bekommt das Brandzeichen eines völkerrechtswidrigen Staates oder beherbergt irgendwelche Terroristen, sodaß das intervenieren durch die Söldner der US-Army, Royal Navy und Bundeswehr "nötig" wird.
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Status von autonomischen Staaten Das ist sicher ein guter Hinweis, deren Wahrheitsgehalt wohl sehr hoch sein wird. Leider kommt hinzu, daß die großen Wirtschaftsnationen auch außerhalb von UNO-Beschlüssen versuchen derartige Staaten mit Wirtschaftsembargos in die "Knie zu zwingen" siehe Kuba. Aber das funktioniert nicht mehr so gut, da Länder wie der Iran sehr stark auch vom Boom in Südostasien profitieren, darauf hat kein westlicher Staat mehr einfluß. man lerne: es gibt 2 Faktoren die völkerrechlich relevant sind: a) UNO-Beschlüsse und b) Wirtschaftsallianzen die traditionell schon vor der UNO existieren. |
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| AW: Status von autonomischen Staaten Falsch, völkerrechtlich relevant sind die Staatenpraxis und der staatliche Wille, etwas konsensual als Recht anzusehen. Nur so entsteht Völkergewohnheitsrecht; ansonsten sind Rechtsquellen des Völkerrechts allein die völkerrechtlichen Verträge. Erst in diesen kann geregelt werden, das ein auf Grund des Vertrages ins Leben gerufenes Organ verbindliche Entscheidungen treffen darf, wie etwa der Sicherheitsrat der VN auf Grund der UN-Charta. Im Übrigen heißt es autonome Staaten
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Status von autonomischen Staaten Schön, wer will aber hundertprozentig ausschließen dass durch bilaterale Abkommen völkerrechtliche Bestimmungen im Einzelfall unterlaufen werden. Auch dieser Faktor darf man nicht unterschlagen, denn das ist nun einmal weltpolitische Praxis, das darf man nicht ignorieren ... |
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| AW: Status von autonomischen Staaten Geht es um die Realitäten oder um Rechtsfragen? natürlich können multilaterale Verträge nachträglich gebrochen werden, sei es böswillig oder aus dem Grund, dass ihre Einhaltung nicht mehr möglich oder zumutbar ist. Dass dies eine Frage der völkerrechtlichen Haftung ist, sollte klar sein. Oft genug streiten sich Staaten, wenn politische Lösungen des Problems gescheitert sind, vor internationalen Gerichten.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Status von autonomischen Staaten Vorsicht - der Vergleich hinkt. Im Kosovo leben überwiegend Albaner das macht hier das völkerrechtliche Problem aus. Auf UNO-Ebene bleibt dies ein umstrittenes Problem. In der Praxis muß sich ein Staat wie Serbien irgendwann auch hier bewegen, weil der Status des Kosovo auch von einer zukünftigen Mitgliedschaft in der EU unmittelbar zusammenhängt. Vielleicht das einzig wirklich gute Argument weitere EU-Mitglieder aufzunehmen. |
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| AW: Status von autonomischen Staaten Bleiben wir mal dabei. Weshalb erhebt Albanien keine Ansprüche auf den Kosovo und hält sich Serbien an der Staatenangehörigkeit des Kosovo so verbissen fest ?! Das ist schon unklar. Schließlich gab es bei der Abtrennung von Montenegro nicht so ein Theater seitens Serbiens. Im übrigen hat das Baskenlang heute m. E. sogar ein autonomes Regionalparlament. Das ist auch ein Argument dafür, dass man diese beiden Fälle schwer vergleichen kann. |
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| AW: Status von autonomischen Staaten Serbien befindet sich mittlerweile im Demokratieprozess, will sogar in die EU - was hat das mit Terrorismus zu tun ?! Vorhandene Konflikte haben mit rechtlich ungeklären Verhältnissen zu tun zw. den ethnischen Gruppen. Da kann nur die EU helfen, wenn diese mal endlich zu einer abgestimmten Außenpolitik käme. |
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