Dies ist eine Diskussion zu Schulden in den USA: in D eintreibbar? innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Schulden in den USA: in D eintreibbar? Hat das Krankenhaus in den USA irgend eine Möglichkeit, den Rechnungsbetrag in Deutschland einzutreiben? Ich habe solche und ähnliche Faelle jetzt zu Hauf im Internet recherchiert und mir erscheint es so, als würden US Krankenhäuser Reihenweise falsche Rechnungen ausstellen, insbesondere an ausländische Patienten.. in der Hoffnung, dass diese einfach bezahlt würden. Bin nur ein Jura Ersti aber irgendwie fänd ich es interessant zu hören, ob es da Möglichkeiten des Eintreibens von privaten Rechnungen gibt.Lg |
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| AW: Schulden in den USA: in D eintreibbar? Moin^^ Ja, diese Möglichkeit gibt es. Ist halt ziemlich zeit- und u.U. kostenaufwendig - aber ein Krankenhaus wird dafür schon die Kohle übrig haben, zumal am Schluss die entstandenen Kosten dem Patienten aufgedrückt werden können (weiss dies aus Erfahrungen im persönlichen Umfeld). Ich würde die Rechnung abzüglich der 3.000,00 Dollar bezahlen und den Grund für das Nichtbezahlen des Betrages angeben. Sich vor der Bezahlung des gesamten Betrages würde ich abraten - das Krankenhaus kann ja den anderen Teil der Behandlungen nachweisen - und man verliert an Glaubwürdigkeit vor Gericht wenn man das als Anlass nimmt, die gesamte Rechnung nicht zu bezahlen - kann also nach hinten losgehen. Just my 2cents... cateyes |
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| AW: Schulden in den USA: in D eintreibbar? Zustimmung! Sollte das Krankenhaus auch noch tatsächlich Unterlagen für die angeblich nicht gemachte Untersuchung vorweisen können, die glaubhaft sind, siehts übel aus.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schulden in den USA: in D eintreibbar? Was soll denn gemacht worden sein, ist aber nicht gemacht worden?
__________________ Zitat:
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| AW: Schulden in den USA: in D eintreibbar? Mal angenommen es ginge in diesem fiktiven Fall um eine ausgekugelte Schulter. 2 Röntgen Aufnahmen sind dann tatsächlich gemacht worden und zusätzlich hätte der behandelnde Arzt vorgeschlagen, auch eine CT vom Kopf zu machen, da wohl ein Anfall Vorläufer der ausgekugelten Schulter war. Der Patient(A) hat dies aber definitiv abgelehnt und sich daraufhin selbst aus dem KH entlassen(der Arzt stimmte dem zu). B, der die ganze Zeit anwesend war, kann dies definitiv bezeugen, dass eben keine CT gemacht wurde. Da bestünden überhaupt keine Zweifel! |
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| AW: Schulden in den USA: in D eintreibbar? Klingt gut, denn ein Betrugsversuch in dieser Richtung ist arg schwierig. Die Klinik könnte nicht ein X-beliebiges CT umbenennen, weil ein Kopf-CT fast wie ein Fingerabdruck ist.
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| AW: Schulden in den USA: in D eintreibbar? Zitat:
Und wie ginge man da beweistechnisch heran? die könnten sich ja einfach stur stellen, da sich A ja eh in Deutschland befindet und nicht so einfach vorbeikommen kann. Sämmtliche Unterlagen per Post verlangen? weitere mögliche Schritte? |
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| AW: Schulden in den USA: in D eintreibbar? Zitat:
In Deutschland folgt auf den Mahnbescheid der Widerspruch des Schuldners und darauf das streitige Verfahren (bzw. der Gläubiger schenkt sich den MB und klagt sofort). Und hier muss das Krankenhaus seine Karten auf den Tisch legen. Spätestens hier kann der Schuldner sagen: "Ein CT wurde abgelehnt. Beweis: Zeugenaussagen der Patient, Begleitung, Arzt X. Außerdem kann das Krankenhaus kein CT vorlegen."
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| AW: Schulden in den USA: in D eintreibbar? Was also wären nun die nächsten Schritte? |
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| AW: Schulden in den USA: in D eintreibbar? Vom Schuldner? Nix! Vom Gläubiger? Das sollten die sagen, die wissen, wie ein Auslandsgläubiger eine Forderung geltend macht.
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