Dies ist eine Diskussion zu Rechtsfähigkeit einer amerikanischen Zweigniederlassung innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Rechtsfähigkeit einer amerikanischen Zweigniederlassung Was wäre, wenn die X-GmbH eine Zweigniederlassung (keine Tochterfirma) in den USA gründen würde.. Könnte die Zweigniederlassung Arbeitsverträge für sich selbst abschließen oder nur für die X-GmbH? Konkret: Wo wäre der Arbeiter angestellt? Bei der Zweigniederlassung oder bei dem Hauptsitz der X-GmbH? Vielen Dank im Voraus |
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| AW: Rechtsfähigkeit einer amerikanischen Zweigniederlassung Meiner Meinung nach hängt das von der Ausgestaltung der Zweigniederlassung ab. Wenn diese in ihren Weisungen unabhängig von der Muttergesellschaft ist und selbständig Verträge abschließen kann, dann wäre der Arbeiter in den USA angestellt. Je abhängiger die Zweigniederlassung aber von der Muttergesellschaft ist, umso höher ist die Vermutung, dass der Arbeitsvertrag direkt mit ihr geschlossen wurde. Im Übrigen kann auch der Inhalt des Arbeitsvertrages wichtige Anhaltspunkte geben. |
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