Dies ist eine Diskussion zu Post ins Nicht-EU-Ausland: Absender gesetzlich zwingend? innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Angenommen, Person X will einen Großbrief in die Schweiz verschicken. Da der Großbrief eine Überraschung für den Empfänger enthält (allerdings nur in Form von Dokumenten, keine Waren), möchte er auf den Absender verzichten. Postbeamte P weigert sich, den Großbrief anzunehmen und erklärt, ein Absender sei gesetzlich notwendig, da die Schweiz kein EU-Land sei. Kurz gefragt: Hat er damit Recht oder ist das Unsinn? Vielen Dank für Feedback. |
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| AW: Post ins Nicht-EU-Ausland: Absender gesetzlich zwingend? Weiß das wirklich niemand oder ist das nur das falsche Subforum? Eigentlich ist es ja kein komplizierter Fall, sondern nur eine Ja/Nein-Frage... |
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| AW: Post ins Nicht-EU-Ausland: Absender gesetzlich zwingend? Ganz ehrlich? Ich hab' keine Ahnung! Intensives Googeln brachte ebenfalls keinen Erfolg, daher empfehle ich: Wenn der Postmann sagt, dass es so ist, sollte er auch die gesetzliche Grundlage nennen können. Das 'bessere' Unterforum wäre hier wahrscheinlich 'Europarecht', da die meisten User aber unter 'Neue Beiträge' querlesen ist es wahrscheinlich egal. lg Carsten |
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| AW: Post ins Nicht-EU-Ausland: Absender gesetzlich zwingend? kann ich mir schlecht vorstellen, dass es so einen vorschrift gibt. man könnte den brief ja auch einfach in den kasten werfen... die post muss befördern, wenn eine adresse drauf is und das proto stimmt. |
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