Dies ist eine Diskussion zu Polnisches Immobilienrecht innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Polnisches Immobilienrecht 1. Für die aktuelle Wohnung hat XY einen Kredit in CHF (Schweizer Franken) bei Ihrer Hausbank B aufgenommen. 2. Sobald XY den Verkaufserlös für die Wohnung erhält, wird der Kredit ohne Einflussmöglichkeiten von XY direkt durch B zum derzeitig gültigen Wechselkurs (PLN - CHF) getilgt. 3. XY hat JETZT einen Käufer K (ebenfalls mit polnischer Staatsbürgerschaft) gefunden, möchte aber, dass K aufgrund des aktuell schlechten Wechselkurses erst im Januar 2011 die volle Summe bezahlt.(B würde den Kredit zu einem günstigeren Kurs tilgen, da eine schwächere Stellung des CHF zum PLN prognostiziert wird.) Frage: Wie könnte XY sich vertraglich jetzt absichern, dass K auch wirklich verpflichtet ist, diese Wohnung zu einem bestimmten Termin (z.B. 01.02.2011) zu kaufen? Existiert evtl. sogar ein Mustervertrag auf polnisch zu einem solchen "Terminkauf" einer Wohnung? (XY befürchtet, K könnte in der Zwischenzeit eine andere Wohnung finden und die Zusage zum Kauf bis zum 01.02.2011 zurückziehen.) |
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| immobilien, polen, vertragliche bindung, vertragsinhalt, vertragsvereinbarung |
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