Dies ist eine Diskussion zu Plünderung deutscher Bankkonten durch Behörden und Sozialträger innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Plünderung deutscher Bankkonten durch Behörden und Sozialträger Eine sehr gute Bekannte arbeitet in einer Vollstreckungsabteilung einer großen deutschen Bank. Sie berichtete, dass die Fälle von Kontopfändungen (durch Behörden ausgeführte Pfändungsverfügungen) in den letzten Jahren drakonisch zugenommen haben. Betroffen sind Groß-, Mittel- und Kleinunternehmen, Privatpersonen aller sozialen Schichten, vom Hartz IV Empfänger über den Bafög Antragsteller, Lehrer bis zum Unternehmer. Regelrecht werden die Konten geplündert, die Betroffenen werden erst nach erfolgreicher Beschlagnahme hiervon in Kenntnis gesetzt. Sobald ein Unternehmen Rückstände bei einem Sozialversicherungsträger hat, die Steuern nicht pünktlich bezahlt wurden, das Parkticket oder der Blitzer von100 Euro vergessen wurde; die Staatskasse und ihre Sozialversicherungsträger machen hemmungslos gebrauch davon. Möglich geworden ist dies durch den freien Fluss der Informationen für Behörden. Der Staat und seine Behörden haben es ganz einfach und offenbar kaum Zeit, denn minutiös können Behörden/Finanzämter über das Bundeszentralamt für Steuern Zugriff auf alle Basisdaten der Bankkunden bekommen. Dann wird, ohne Klage und Urteil, ein Titel ausgestellt und im Handumdrehen sind Guthaben bei den Banken gepfändet kein Ort ist für Geld inzwischen so unsicher wie eine Bank. Wenn hingegen ein Unternehmen eine Forderung gegen einen Kunden hat, muss erst mühsam geklagt werden, um einen Titel zu erhalten und später kann ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen die Bank des Schuldners beantragt werden, wenn die überhaupt bekannt ist. Eine Abfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist für Gläubiger nicht möglich oder geht das inzwischen auch? Wie können Unternehmen und Privatperson Prävention üben und sich vor diese Willkür schützen? Renommierte Grossbanken in europäischen Nachbarländern wie Dänemark, Frankreich, Spanien, den Niederlanden gehen mit dieser Problematik auf Kundenfang. Wohlgemerkt, es geht nicht um illegal erworbenes oder verstecktes Geld, es ist erlaubt ein Privates- oder ein Firmenkonto im Ausland zu unterhalten. Aus diesem Blickwinkel betrachtet versteht man jetzt, dass unter dem Vorwand von G20 Gipfel und Finanzkrise versucht wird, an die Bankdaten der Bürger und Unternehmen zu gelangen. Zu diesem Zweck werden mit dem Druckmittel OECD Blacklist mit Nichtkooperierenden Ländern Abkommen geschlossen, damit diese sich einem Auskunftsersuchen unterwerfen. a) Wie lange dürfte eine Behörde benötigen, Guthaben auf einer ausländischen Bank zu pfänden, wenn dem Finanzamt durch Einkommenssteuererklärung, Kontrollmitteilungen oder Unternehmensbilanz die Kontoverbindung bereits bekannt ist? b) Welche Länder existieren, die hier keine oder nur bei hohen Summen Amtshilfe leisten oder die es den deutschen Behörden nicht gestatten, Gelder zu konfiszieren? c) In welchen Ländern machen deutsche Behörden von dem Mittel der beschlagnahme von Bankguthaben bereits jetzt erfolgreich gebrauch? |
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