Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Online Auktionsplattform kassiert ungerechtfertigte Verkaufsprovision ?

Dies ist eine Diskussion zu Online Auktionsplattform kassiert ungerechtfertigte Verkaufsprovision ? innerhalb des Forums Internationales Recht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.11.2009, 18:35
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 11
Keine Wertung, Henry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Henry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Henry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Henry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Henry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Henry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Henry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Henry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Henry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Henry hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Online Auktionsplattform kassiert ungerechtfertigte Verkaufsprovision ?

Die Nummer 1 234 der Online Auktionsplattform kassiert ungerechtfertigte Verkaufsprovision ?

Beispiel :

Ein Anbieter versteigert bei einer Online Auktionsplattform, ich nenne sie 1234, einen Artikel für z.B. 2 Euro. Der Erwerber, selbst als Privatanbieter bei der Online Auktionsplattform 1234 registriert, möchte mit diesem Artikel ein bisschen Profit machen. Aus diesem Grund hat er von anderen Anbietern ebenfalls solche Artikel erworben und bietet diese nun wieder bei der Online Auktionsplattform 1234 an ohne zuvor die Artikel bezahlt zu haben. Da er keine Lust hat für die von im ersteigerten Artikel ein Lager einzurichten und im das Versandgeschäft ebenfalls zuwider ist, beläst er die ersteigerten Artikel ohne diese bezahlt zu haben bei den Verkäufern. Nun stellt er diese Artikel bei der Online Auktionsplattform 1234 ein und versucht sie zu verkaufen. Bei erfolgreichen Verkauf überweist er seine Verkaufssumme die bezahlen muss und gibt als Empfängeradresse, die Adresse den neuen Käufers an. Super Geschäft und man hat keine körperliche Arbeit damit !
Was ist aber nun wenn der Artikel nicht gleich verkauft wird ? Als ursprünglicher Anbieter der auf sein Geld wartet, hätte ich die Möglichkeit von Geschäft zurück zu treten wenn der Käufer zustimmt, lehnt er ab bekommt man das von der Online Auktionsplattform 1234 mitgeteilt und aber auch die Verkaufsprämie abgezogen ! Jetzt sollte man denken das es Mechanismen bei der Online Auktionsplattform 1234 gibt, das sogenannte „Sicherheitsportal“ mit deren Hilfe man sich vor solchen Zeitgenossen schützen kann, aber wenn man darauf hofft wird man eines besseren belehrt. Die Online Auktionsplattform 1234 antwortet auf derartige Grundsatzverstöße über das „Sicherheitsteam“ mit einer Standardisierten Antwort die sinngemäß bedeutet das es nicht das Problem der Online Auktionsplattform 1234 ist und man nichts unternehmen könnte ! Was bedeutet das im einzelnen nun außer das man Provision an die Online Auktionsplattform 1234 bezahlen muss ohne etwas bekommen zu haben ? Man könnte den Artikel ein weiteres mal einstellen und anbieten, aber wenn der ursprüngliche Käufer den Artigel nach 4 Wochen selbst wieder verkauft hat und diesen nun haben möchte, dann steht man da und hat selbst gegen einen der Online Auktionsplattform 1234 Grundsätze verstoßen. Zuletzt bekommt man dann auch noch als Abstrafung eine negative Bewertung ohne sich selbst wehren zu können und den Handelspartner für seine Handlungsweise mit einer negativen Bewertung zu belegen. Der Gleichheitsgrundsatz den wir als hohes gut in unserer Verfassung stehen haben, interessiert die Online Auktionsplattform 1234 offensichtlich nicht !

Nun das list sich nun sehr heftig, aber es ist ein zusammengestückeltes Beispiel mit einem realen Hindergrund !

Mich würde nun interessieren wie es von der rechtlichen Seite ausschaut, verstößt das Online Auktionsplattform 1234 „Bewertungssystem“ gegen unser Grundgesetz ? Wie sieht es mit Diskriminierung aus , Verkäufer werden mangels Recht an der Möglichkeit einer negativen Bewertung gegenüber den Käufern benachteiligt ? könnte die Online Auktionsplattform 1234 z.B. als Vorraussetzung einer Provisionsgutschrift verlangen das ein gewonnenes aber erfolglos abgeschlossenes gerichtliches Mahnverfahren mit einem Streitwert von 2 Euro vorgelegt wird ? Würden solche Beispiele im größeren umfang tatsächlich auftreten, wäre dargestelltes verhalten von die Online Auktionsplattform 1234 noch als seriös zu bezeichnen ? Eine Gerichtliches vorgehen gegen die schwarzen Schafe die bei der Online Auktionsplattform 1234 kaufen und verkaufen kostet einiges an Geld, eine sicherlich hohe Summe gegenüber ein paar Cent Verkaufsprovision. Das dis kaum jemand machen wird, darauf könnte man sicherlich spekulieren und dis nicht nur als schwarzes Schaf, auch als Betreiber eines Online Auktionsportals könnte man seinen nutzen daraus ziehen !

Ich würde mich sehr freuen wenn es dazu ein paar sachliche Stellungnahmen geben würde,
aber bitte nicht zu den Rechtschreibfehlern die in dem Text sicher zu finden sind !

Gruß Henry
__________________
Friedrichshafen, Bodenseekreis
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.12.2009, 22:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Online Auktionsplattform kassiert ungerechtfertigte Verkaufsprovision ?

Zitat:
Zitat von Henry
Als ursprünglicher Anbieter der auf sein Geld wartet, hätte ich die Möglichkeit von Geschäft zurück zu treten wenn der Käufer zustimmt, lehnt er ab bekommt man das von der Online Auktionsplattform 1234 mitgeteilt und aber auch die Verkaufsprämie abgezogen !
Wenn der Käufer sich nicht "freiwillig" damit einverstanden erklärt, daß dem ungeduldigen Verkäuferr ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zustehen soll, dann .... besteht der Vertrag eben fort.

Du hättest jedoch ein GESETZLICHES Recht zum Rücktritt, § 323 BGB, wenn der Käufer mit Kaufpreiszahlung und Warenabnahme in Verzug gerät; in Verzug kommt er gemäß § 286 BGB dadurch, daß er entweder auf eine Mahnung hin nicht zahlt, oder indem er -ohne Mahnung- einen vereinbarten Zahlungs- / Abnahmetermin nicht einhält.

Zitat:
Man könnte den Artikel ein weiteres mal einstellen und anbieten, aber wenn der ursprüngliche Käufer den Artigel nach 4 Wochen selbst wieder verkauft hat und diesen nun haben möchte, dann steht man da
Nachdem der Käufer in Verzug geraten ist (sei es, daß er eine im Voraus vereinbarte Zahlungsfrist nicht eingehalten, sei es, daß er auf eine Mahnung nicht innerhalb einer gesetzten (angemessenen) Frist nicht gezahlt hatte), bestünde ein Rücktrittsrecht. Ein in Verzug geratener Käufer könnte die Lieferung auch durch eine verspätete Zahlung nicht "erzwingen", wenn der Verkäufer von dem inzwischen entstandenen Rücktrittsrecht Gebrauch machen will.

Zitat:
verstößt das Online Auktionsplattform 1234 „Bewertungssystem“ gegen unser Grundgesetz ? Wie sieht es mit Diskriminierung aus , Verkäufer werden mangels Recht an der Möglichkeit einer negativen Bewertung gegenüber den Käufern benachteiligt ?
Das Grundgesetz verbietet es meines Erachtens nicht, Plattformnutzungsverträge mit Verkäufern anders auszugestalten als solche mit Käufern.

Zitat:
Eine Gerichtliches vorgehen gegen die schwarzen Schafe die bei der Online Auktionsplattform 1234 kaufen und verkaufen kostet einiges an Geld, eine sicherlich hohe Summe gegenüber ein paar Cent Verkaufsprovision. Das dis kaum jemand machen wird, darauf könnte man sicherlich spekulieren und dis nicht nur als schwarzes Schaf, auch als Betreiber eines Online Auktionsportals könnte man seinen nutzen daraus ziehen !
Es wäre denkbar, daß das Auktionshaus sich deshalb wegen Verwendung unzulässiger Geschäftsbestimmungen zu verantworten hätte, weil sich das Auktionshaus durch diese "Bewertungsverbots-Klausel" dadurch auf dem Markt der online-Auktionsanbieter einen Vorteil verschafft, daß es aus "Provisionsgier" unredliche Geschäftspartner als Käufer agieren läßt, ohne diese der Gefahr "realistischer" ( = ungünstiger ) Negativbewertungen auszusetzen.

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Betrug auf Auktionsplattform Internetrecht 02.02.2010 22:26
Online-Auktionsplattform Artikel zweifach verschicken Bürgerliches Recht allgemein 21.01.2010 21:18
Bei Auktionsplattform Verschrieben = Betrug? Internetrecht 15.07.2009 22:42
Probleme mit einer bekannten Auktionsplattform Internetrecht 18.04.2009 10:08
Widerrufsrecht bei **** - Muss der Käufer die Verkaufsprovision bezahlen? Kaufrecht / Leasingrecht 12.10.2005 15:31





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internationales Recht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN