Dies ist eine Diskussion zu NL Inkasso versucht Gehalt deutscher Frau zur Berechnung der Zahlung ihres NL Partners heranzuziehen innerhalb des Forums Internationales Recht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| mal angenommen, ein niederländischer Mann zieht zu seiner deutschen Freundin nach Deutschland. Vor ca. 10 Jahren hat er in seiner Heimat zuviel Geld ausgegeben, nicht auf das Zurückzahlen geachtet, so daß seine Angelegenheit nun über ein niederländisches Inkassobüro läuft. Dies hat nichts mit der deutschen Freundin zu tun, sie lernte den Mann erst Jahre nach seiner wilden Zeit kennen. Der Mann hat sich mit Inkasso auf eine monatliche Summe geeinigt und zahlt diese pünktlich. Eines Tages wollte das Inkassobüro überprüfen, ob alle alten Angaben noch ihre Richtigkeit haben. Das Paar gab seine Einnahmen und Ausgaben an, denn es dachte, dies müsse so sein. Der monatliche Betrag sollte danach erheblich erhöht werden und das niederländische Inkassobüro schrieb der deutschen Frau vor, von wieviel Geld sie zukünftig zu leben habe. Dagegen legten beide Widerspruch ein. Dies kam bei dem niederländischen Inkassobüro gar nicht gut an. Es besteht darauf, das Gehalt der deutschen Frau in die Berechnung miteinzubeziehen und würde dies auch tun, wenn die Frau klar dagegen spricht, denn sie habe die Angaben gemacht und diese stehen dem Inkassobüro nun zur Verfügung. Sollte die von Inkasso geforderte Summe nicht gezahlt werden, wird Inkasso pfänden. Und zwar auch das private Eigentum der deutschen Frau, denn da beide zusammenleben, darf dies so gemacht werden. Dies sind alles Aussagen des Inkassobüros aus den Niederlanden. Beide sind im Moment Geringverdiener, aus unterschiedlichen Gründen. Die bisher gezahlte Summe bringt den Mann genau in den Bereich, der als Lebensminimum betrachtet wird - das Inkassobüro kann also theoretisch nicht mehr Geld verlangen, ausser es berechnet das Einkommen der Frau, was es ja vermutlich genau deshalb so verzweifelt versucht. Das Paar interessiert nun: Darf ein ausländisches Inkassobüro das Gehalt eines deutschen Staatsbürgers zur Berechnung einer Schuldenrückzahlung heranziehen, wenn diese Schulden ausschließlich von dem niederländischen Bürger gemacht wurden und dies Jahre vor dem Kennenlernen geschah? Der Niederländer wohnt offiziell zur Untermiete. Dass das Inkassobüro den Besitz der deutschen Frau nicht pfänden kann (bzw. pfänden lassen kann), ist bereits klar. Allein die Gehaltsfrage bedarf einer Antwort. Und welche Lebensminimumgrenzen gelten in diesem Fall? Die niederländischen, weil er Niederländer ist? Oder die deutschen, weil er in Deutschland lebt und hier sein Geld verdient und Steuern zahlt? Vielen Dank! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| ausländisches recht, inkasso, schulden |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Fahrtkosten und Gehalt der Frau bei Mangelfallberechnung | Familienrecht | 05.04.2010 19:06 |
| Frau zahlt nach Tod ihres Mannes an dessenn Schuldner trotz Gütertrennung | Familienrecht | 05.01.2008 18:10 |
| Sustainable Partners - Partners for Sustainability: Deutsch-chinesische Forschung zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen | Nachrichten: Wissenschaft | 16.07.2007 16:00 |
| Trotz Zahlung stellt Inkasso-U. Rechnung | Bürgerliches Recht allgemein | 05.11.2005 19:34 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios