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moechte meine deutsche staatsbuergerschaft ZURUEGGEBEN

Dies ist eine Diskussion zu moechte meine deutsche staatsbuergerschaft ZURUEGGEBEN innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2006, 15:22
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Post moechte meine deutsche staatsbuergerschaft ZURUEGGEBEN

hALLO MR. ANWALT


GESETZ DEM FALL MR. X HATTE VOR 10 JAHREN GENUG VON SEINEM O GENANNTEN HEIMATLAND FUER SEINE EIGENEN GRUENDE , NACHDEM ER IM PROGRAM DESS ZEUGENSCHUTZGESETZES ZU 5 JAHREN BEWAEHRUNG OHNE AUFLAGEN VERURTEILT WURDE.{IN AGREEMENTS{DEAL} FUER AUSSAGEN ER TAETIGTE}

ER DIENTE FUER 7 JAHRE WAS WIR AUSLAENDISCHE LEGIONEN NENNEN,ALS MR. Y ER VERLIESS ALS GEHEIMNISSTRAEGER GEDIENTES LAND UND GRUENDETE EIN NEUES "LEBEN" ALS "FREIER" MENSCH IN EINEM NEUEN LAND SEINER WAHL,AENDERTE LEGAL SEINEN NAMEN ZUM 2 MAL , ZU MR. Z , HEIRATETE UND HAT NUN INZWISCHEN EINEN 12 JAERIGEN SOHN SOWIE EINE NICHT ZU DEUTSCHLAND VERWANDTE NEUE STAATSBUERGERSCHAFT MIT PASSPORT ETC SOWIE EINBUERGERUNG MIT ALLEN RECHTEN.

NUN DACHTE MR. X WER NUN MR. Z IST, OB ES NICHT EINE GUTE IDEE WAEHRE SEINE DEUTSCHE STAATSBUERGERSCHAFT DENEN ZURUECKZUGEBEN WELCHE SIE IHM GABEN.WENN WIR IN DEUTSCHLAND ODER WO AUCH IMMER GEBOREN WERDEN HABEN DRITTE DAS RECHT DEM ODER IHR EINEN NAME IHRER WAHL {IST ER GESTATTET} ZU GEBEN UND ER IST UNSER MARKENZEICHEN FUER ALLES WIR BRAUCHEN , VERANKERT IN UNSERER GEBURTSURKUNDE ALS SCHLUESSEL FUER UNSERE VERSICHERUNGSNR. ETC . ETC.

NUN MR. Y WUERDE ALL ZU GERNE DIESE IHM GEGEBENE "BUERGERSHAFT" MIT BESTEN DANK ZURUECKGEBEN UM DIESES KAPITELL SEINES LEBENS ZU SCHLIESSEN.

VIELEICHT NICHT EINE DER ALLTAEGLICHEN FRAGEN DU TAEGLICH AUF DEINEM TISCH FINDEST, ABER VIELEICHT WERT MR . Y FAIR ZU BERATEN FUER SEIN INNERES WOHLBEFINDEN.


MIT BESTEN GRUESSEN VERBLEIBT FREUNDLICHST mr.Z SIRIUS_1
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2006, 04:48
CAM CAM ist offline
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AW: moechte meine deutsche staatsbuergerschaft ZURUEGGEBEN

Alles ein wenig wirr. Wenn er ohne Genehmigung der zustaendigen deutschen Behoerden eine auslaendische Staatsbuergerschaft angenommen hat, ist seine deutsche doch ohnehin bereits weg. Ob er nun noch nen Pass hat (den er eigentlich laengst haette zurueck geben muessen) oder nicht. Deutscher ist er jedenfalls nicht mehr.

Also ab zur naechsten deutschen Botschaft, Sachverhalt darstellen (Einbuergerungsurkunde vorzeigen kann nicht schaden) und Pass abgeben. Alles weitere regeln die dann schon von sich aus.

Gruss
CAM
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2006, 06:17
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AW: moechte meine deutsche staatsbuergerschaft ZURUEGGEBEN

Zitat:
Zitat von sirius_1
ALS "FREIER" MENSCH IN EINEM NEUEN LAND SEINER WAHL,AENDERTE LEGAL SEINEN NAMEN ZUM 2 MAL , ZU MR. Z , HEIRATETE UND HAT NUN INZWISCHEN EINEN 12 JAERIGEN SOHN SOWIE EINE NICHT ZU DEUTSCHLAND VERWANDTE NEUE STAATSBUERGERSCHAFT MIT PASSPORT ETC SOWIE EINBUERGERUNG MIT ALLEN RECHTEN.
Bei der Einbürgerung hätte er einen Antrag auf Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit stellen können, das ist wohl nicht geschehen.

Da gibt es nichts mehr zurückzugeben. Adieu, Mr. X/Y. Deutschland wird es verkraften.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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Alt 24.02.2006, 16:52
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AW: moechte meine deutsche staatsbuergerschaft ZURUEGGEBEN

Guten tag cam , vielen dank fuer ihre mich nicht ueberaschende antwort auf meine post und es ist manchmal fuer mich selbst etwas verwirrend, zurueckzuschauen, aber das ist vieleicht der grund weil z einfach nur z sein will .er sah auch keine andere moeglichkeit , das deutsche zeugenshutzprogramm ist nicht protectiv genug und gibt dir nicht den "schutz" den du brauchst um ein "neues" leben zu beginnen,- meint du bekommst nicht die moeglichkeit deine identitie zu aendern - um nicht vor verfolgungswahn verrueckt zu werden.soviel zum deutschen rechtssystem mit logischer konzequenz aufgfordert zu werden das land besser zu verlassen.
er misst es nicht und so sind" beide" gluecklich am ende-und so sollte es sein.
beste gruesse und alles beste wuenscht auf diesem wege sirius, glueckliches - Z-
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Alt 16.05.2006, 22:04
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AW: moechte meine deutsche staatsbuergerschaft ZURUEGGEBEN

Es ist immer noch nicht klar, weshalb sirius_1 die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben will. Als deutscher Staatsangehöriger hat man das Recht, in JEDEM Land Europas (EU) zu wohnen, zu arbeiten, zu studieren etc. - nicht nur in Deutschland.

Wie bereits erwähnt, ist die deutsche Staatsangehörigkeit THEORETISCH verloren, wenn eine andere beantragt wurde, ohne vorher die Erlaubnis der Bundesregierung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu bekommen. (Es gibt dazu einige Ausnahmen für bestimmte andere EU Staaten.)

In der PRAXIS kommt es dazu erst, wenn die Sachlage den deutschen Behörden zur Kenntnis kommt. Zum Beispiel müssen deutsche Staatsangehörige im nicht-EU Ausland zur Passverlängerung das Visum des Gastlandes vorzeigen. Wer Staatsangehöriger des Gastlandes ist, hat natürlich kein Visum dort.

Was Zeugenschutzprogramme betrifft - am besten ist es natürlich, möglichst wenig mit Behörden zu tun zu haben. Jeder Kontakt kann zur Auffindung des Zeugen (z.B. mit Hilfe korrupter Beamter) benutzt werden.

In einem Fall, an dem ich als Anwalt beteiligt war, wurden zwei Mitglieder einer kriminellen Bande im Gefängnis ermordet, um nicht als Zeugen gegen den Anführer auftreten zu können. (Er wurde trotzdem geschnappt und zu einer langen Strafe verurteilt.)

Viele Grüsse.
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