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Mietrecht in Spanien

Dies ist eine Diskussion zu Mietrecht in Spanien innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 12.12.2005, 15:13
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Mietrecht in Spanien

Hallo!

Ich hab zur Zeit ein Zimmer in Madrid gemietet, aber keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen. Mir wurde zugesagt, daß ich das Zimmer bis Februar 2006 mieten könne, und auf diese Zusage hab ich mich verlassen. Nun wurde mir mitgeteilt, daß ich am Donnerstag ausziehen müsse. Das Argument war, daß sie jemand gefunden haben, der länger bleibt als ich, dabei war von Anfang an klar, daß ich das Zimmer nur bis Februar miete. Klar mach ich das nicht einfach so, dennn egal wie's rechtlich auschaut, menschlich ist das auf alle Fälle 'ne Riesensauerei, einem erst 'ne Zusage zu machen und die dann, wenn's einem grad in den Kram paßt, zurückziehen zu wollen. Allerdings hab ich nicht grad viel in der Hand. Eben die mündliche Vereinbarung und die schriftliche Zusage per Mail.

"Por nuestra parte puedes mudarte al piso cuando quieras. Ya veremos en
febrero cómo lo resolvemos. Dime cuándo te viene bien para pasarte unas
llaves."

Auf gut deutsch: Von ihrer Seite aus kann ich einziehen, und sie schauen dann im Februar weiter, wie sie's dann lösen. Ist das möglicherweise verwertbar? Oder hat vielleicht jemand Links zum spanischen Mietrecht? Hab schon gesucht, aber bisher noch nichts gefunden.

MfG
Zurimor
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