Dies ist eine Diskussion zu Mehrstaatigkeit Polen-Iran innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Mehrstaatigkeit Polen-Iran Eine in Deutschland geborene, polnische Staatsbuergerin hat durch ihren Vater die iranische Staatsangehoerigkeit, ist aber auf keine Art und Weise im Iran registriert. Sie hat ein Visum fuer einen Staat beantragt, der mit dem Iran im Krieg ist. Das Visum wurde bewilligt. Zur Ausstellung muss alerdings nochmal ein Formular ausgefuellt werden, in dem nach "fruehere bzw. zusaetzliche Staatsabgehoerigkeit" gefragt wird. Muss diese Staatsangehoerigkeit angegeben werden, auch wenn sie "nur" durch Abstammung zustande gekommen ist? Macht es einen Unterschied, ob es einen iranischen Pass gibt oder nicht (ich weiss es nicht)? Kann man als polnischer Staatsbuerger eine weitere Staatsangeheorigkeit besitzen? Das Problem ist, dass die Botschaft bei Bekanntwerden der iranischen Staatsangehoerigkeit das Visum wohl eher nicht ausstellen wird. Danke schonmal! Noch ein kleiner Nachtrag: Ich habe ein wenig in der Gegend herumgelesen. Jetzt ist es so, dass Polen keine zwei Staatsbuergerschaften anerkennt und weitere Staatsbuergerschaften eines ponischen Staatsangehoerigen praktisch "ignoriert". Auf der anderen Seite wird jedes Kind eines iranischen Vaters einzig als iranischer Staatsbuerger angesehen und eine Aufgabe der iranischen Staatsbuergerschaft ist praktisch unmoeglich. Was bedeutet das praktisch? Welche Staatsbrgerschaft hat man, wenn beide die andere nicht anerkennen?! Geändert von little silver (04.08.2009 um 12:50 Uhr). |
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| AW: Mehrstaatigkeit Polen-Iran Oh je, ein Fall vom Feinsten! - Würde der Reisewilligen in jedem Fall von einer Einreise unter falschen Angaben abraten. Wenn ihr Familienname auch noch auf die iranische Herkunft hindeutet, ist m. E. zappenduster... Wüsste zwar nicht, mit welchem Land der Iran derzeit im Krieg ist, aber ich weiß aus einigen Jahren beruflichen Aufenthaltes in der Region, dass man gerade im nahen und mittleren Osten höchst empfindlich ist, was mögliche Spionage angeht (das ist nämlich der Verdacht, der sofort im Raum steht!) und sehr aktive Geheimdienste hat. Und in dieser Gegend unter Spionageverdacht im Knast zu landen geht leicht und ist wahrlich kein Zuckerschlecken. Aus polnischer Sicht ist die Reisewillige nach obigen Angaben ausschließlich polnisch, aus iranischer ist sie iranisch; entscheidend dürfte in jedem Fall sein, wie das Land, in das sie reisen möchte, ihre Staatsangehörigkeit beurteilt. Also bitte, bitte auf dem Antrag alles so angeben, wie es ist, und im Zweifelsfall lieber auf die Reise verzichten. |
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