Dies ist eine Diskussion zu Mahnverfahren Österreich Deutschland innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Angenommen eine deutsche Bürgerin schuldet einem Österreicher eine größere Summe - sagen wir ca 30.000 Euro. Sie hat auf eine Forderung zur Rückzahlung eines Anwalts aus Österreich nicht reagiert. D.h. es kann davon ausgegangen werden, dass sie nicht zahlen will oder kann. Die Schulden können durch Überweisungen nachgewiesen werden. Und es sind in elektronischer Form Rückzahlungszusagen vorhanden. Gibt es eine Möglichkeit ein Mahnverfahren gegen sie in Deutschland einzuleiten auch wenn der Gläubiger Österreicher ist? Ich hoffe das mir jemand bei dieser Frage weiterhelfen kann! Danke mfg Thomas |
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| AW: Mahnverfahren Österreich Deutschland Das zuständige Mahngericht ist immer das Gericht, welches für den Schuldner zuständig ist. Es ist fraglich, ob es nicht sinnvoller ist, gleich das gerichtliche Verfahren einzuleiten, da die schuldnerin vermutlich dem Mahnbescheid einfach widersprechen wird. Wenn Sie auch dokumente haben, die belegen, dass die schuldnerin bereits angekündigt hat, dass Sie zahlen will, ist das gerichtsverfahren recht einfach und kann unter Umständen sogar in einem schriftlichen Verfahren erledigt werden. Andernfalls suchen Sie sich einen Rechtsanwalt vor Ort. Die Schulderin kann durch die vorigen Zahlungsversprechen nicht behaupten, die Zahlung sei nicht fällig.
__________________ Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Beitrag ist eine Rechtsberatung. |
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| Vielen Dank!!! Ich habe deswegen an die Möglichkeit des Mahnverfahrens gedacht, weil der ganze Fall auch ein Problem der Entfernung ist. Sagen wir mal es liegen 1000km zwischem den Wohnort des Gläubigers und des Schuldners. Das würde bei Eröffnung eines Verfahrens natürlich auch zusätzliche Reisekosten, kosten des deutschen Anwalts, Ausfälle wegen Abwesenheit am Arbeitsort usw. bedeuten. Es ist davon auszugehen, dass die Schuldnerin auch keine Mittel zur Verfügung hat, da sie Mutter von 2 Kindern ist und in einer Ehe lebt. Deshalb hätte sie auch die Möglichkeit zu sagen, dass sie über kein eigenes Vermögen verfügt. Die größten Sorgen des Gläubigers sind die, dass er vielleicht in einem teuren Verfahren zwar Recht bekommt bzw. einen Titel gegen die Schuldnerin, aber dann trotzdem kein Geld sieht. Deshalb noch eine Zusatzfrage bzgl deutschem Recht: Wer trägt die Kosten des Verfahrens, wenn die Schuldnerin nicht zahlen kann d.h. wenn sie verliert aber auch die Gerichtskosten nicht zahlen kann? Und noch viel wichtiger, gibt es eine Möglichkeit, dass man einen Anwalt findet, der auch das Inkasso übernimmt, da der Gläubiger durch die Entfernung nicht vor Ort sein kann? Ist es möglich, dass man sich mit Anwälten einigt, dass sie z.b. ein höheres (Erfolgs) Honorar bekommen, aber nur im Falle, dass auch vom Schuldner wirklich Geld zu holen ist? Wenn der Gläubiger die Umstände und zusätzlichen Kosten für ein Verfahren uber diese Distanz auf sich nimmt, würde er gerne einen Weg wählen, der ihm irgendwelche Absicherungen ermöglicht, um nachher nicht statt 30.000 Euro, 40.000 Euro in die ganze Geschichte "investiert" zu haben. Der Gläubiger ist ziehmlich verzweifelt, da es bei ihm auch um eine existenzgefährdente Summe geht, aber er hört deshalb trotzdem nicht auf an das gute im Menschen zu glauben lg Thomas, Wien |
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