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Leistungsklage in den USA.

Dies ist eine Diskussion zu Leistungsklage in den USA. innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2010, 18:16
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Leistungsklage in den USA.

Hallo Allerseits!

Angenommen ein Freiberufler arbeitet seit über fünf Jahren für ein kleines Softwareunternhemen in den USA. Das Einkommen wurde all die Jahre bisher ohne Probleme wie ein monatliches Gehalt gezahlt, wobei dies leider nur in mündlicher Form abgesprochen war (ja, soetwas is sehr naiv). Die Leistungen an das Unternehmen wurden zum Teil vor Ort in den USA, teils in Deutschland erbracht.

Nun ist das Problem dass die Firma offenkundig seit Anfang des Jahres Liqiditätsprobleme hat. Die Forderungen für die erbrachten Leistung im Umfang von knapp 60000 USD, die im Januar in Rechnung gestellt wurde, werden nun plötzlich komplett in Frage gestellt, unter Anderem mit der Begründung das kein schriftlicher Vertrag vorliegt.

Drei Monate nach einreichen der Rechnung und nach vielen hitzigen Telefongesprächen willigt die Firma schließlich ein zunächst etwas weniger als die Hälfte der Schulden innerhalb eines halben Jahres zu tilgen. Dabei verweigerte die Firma einen Zahlungsplan für den Rest der Fordungen bis zum Herbst dieses Jahres zu verhandeln.

Bis zum heutigen Tage (also neun Monate nach Rechnungseingang) wurde nur etwa ein Drittel der Schuld getilgt. Auch weigert sich die Firma weiterhin einen Zahlungsplan für die zweite Hälte der Forderungen auch nur zu diskutieren.


Zunächst stellt sich mir die Frage wie überhaupt die Aussichten für eine rechtliche Auseinandersätzung in einen solchen Fall stehen. Mir ist (dank des Forums) bewusst das man einen Rechtsvertreter mit einer Lizens in den USA und Deutschland ansprechen müsste. Nur sind mir die möglichen Kosten und der allgemeine Aufwand für so ein Vorhaben völlig unkar und ich hoffe dass ihr mir da ein paar Tips geben könntet.


Vielen Dank für jedwede Hilfe!

Geändert von sqrt (12.10.2010 um 18:42 Uhr). Grund: Forenregeln
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Alt 12.10.2010, 18:57
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AW: Leistungsklage in den USA.

Habe den Text entsprechend der Forenregeln nachgebessert.
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