Dies ist eine Diskussion zu Internationales Kaufrecht innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Internationales Kaufrecht ich hab folgende frage an euch, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. und zwar geht es um die folgende angelegenheit: die firma A aus deutschland verkauft an eine firma B aus israel eine waare W im gesammtwert von 6000$. die lieferung ist ordnungsgemäß durchgeführt worden, aber die firma B aus Israel bezahlt nciht. jetzt ist meine frage an euch, welche möglichkeiten hat die firma A das geld wieder zu bekommen oder ist es für die firma A unmöglich an das geld zu kommen? welches recht kommt denn dann zum einsatz und wo würde dann der gerichtstermin stattfinden? das problematische nach meiner auffassung ist dass, es keinen kaufvertrag mit unterschrift gibt, sondern nur mail kontakt. nach welcher zeit verjährt denn das ganze? was passiert wenn die firma B zum termin in deutschland nicht erscheinen würde. bin schon ganz gespannt was ihr dazu meint. LG der chris |
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| AW: Internationales Kaufrecht Also ich kann dir einige Anreize geben zum Nachdenken, wenn der Fall immer noch "up to date" ist. Zuerst einmal unterliegt SV der CISG. Handelt sich ja, wie du beschrieben hast, um einen internationalen Warenvertrag. Dass da kein Vertrag mit Einhaltung der im dt. Recht vorhandenen Formvorschriften (fehlende Unterschrift § 126 BGB) vorliegt, ist natürlich nicht schön, jedoch sagt Art. 11 CISG, dass ein Vertrag keinen sonstigen Formvorschriften unterliegt. Er kann auf jede Weise, auch durch Zeugen bewiesen werden. Nun hat ja der Käufer keinen Kaufpreis bezahlt und deshalb kann der Verkäufer Zahlung (Art. 62) und eine angemessene Nachfrist (Art. 63) setzen. Gibt es dann immer noch kein Geld, kann der Verkäufer Schadensersatz nach (Art. 61 I Nr. 2 iVm 74). Anspruch auf Zinsen besteht auch gem. Art. 78. Die CISG ist direkt anwendbares Einheitsrecht, heißt, dass kein Rückgriff auf nationales Recht stattfindet (nachträgliche Vereinbarung über den Ausschluss gem. Art 6 auch über den Wortlaut möglich). Das sollen, wie gesagt, nur Anreize sein und ich muss es einfach mal sagen, ich halte es für sehr leichtsinnig, Ware iHv 6000 $ zu verkaufen und keinen vernünftigen Kaufvertrag zu schließen (Anhang AGB mit angegeben Gerichtsstand). Über den Gerichtsstand kann ich leider nichts sagen und noch einmal betont, ich habe lediglich mein laienhaftes Wissen angewandt! Trotzdem alles Gute. Mr. Burns |
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