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Internationale Zuständigkeit Deutscher Gerichte

Dies ist eine Diskussion zu Internationale Zuständigkeit Deutscher Gerichte innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 01.07.2010, 11:03
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Internationale Zuständigkeit Deutscher Gerichte

Einmal angenommen eine Deutsche Firma wird Opfer einer unerlaubten Handlung. Die Tathandlung wird bspw. in Ägypten vorgenommen, während der Schaden, mithin der Taterfolg in Deutschland eintritt.

Gem. § 40 I 2 EGBGB kann der Verletze aus einer Unerlaubten Handlung verlangen, dass das Recht des Staates angewandt wird in dem der Erfolg eingetreten ist.

Folglich wäre auf Verlangen des Geschädigten generell die Deutsche Gerichtsbarkeit zuständig. Meine eigentliche Frage: Welches deutsche Gericht ist speziell zuständig? Bestimmt sich das nach dem Sitz der geschädigten Firma?

Kann mir da jemand möglichst schnell helfen?
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