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In Frankreich begraben / Entschädigungsansprüche deutscher Erben?

Dies ist eine Diskussion zu In Frankreich begraben / Entschädigungsansprüche deutscher Erben? innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 11:11
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In Frankreich begraben / Entschädigungsansprüche deutscher Erben?

Hallo zusammen,

mal angenommen ein Deutscher ist im zweiten Weltkrieg in Frankreich gefallen und auch dort begraben worden. Haben die Erben, die in Deutschland leben, irgendwelche Ansprüche (Entschädigungsansprüche)? Was kommt in Betracht? Gegen wen wären diese Ansprüche zu richten? Welche Rechtsordnung ist ggf. anzuwenden? Wo steht`s?

Gibt es vielleicht einen Anspruch auf Rückfuhr der Leiche (die inzwischen schon so gut wie nicht mehr vorhanden sein dürfte)?

Vielen Dank für alle Anregungen!

Mathis
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 11:18
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AW: In Frankreich begraben / Entschädigungsansprüche deutscher Erben?

Gegen wen bitte sollen sich die Ansprüche richten? Gegen den Deutschen Staat (Kriegsverursache), den französichen Staat (auf dessen Staatsgebiet der Gefallene ruht), der amerikanische/englische/australische/usw. Staat (aus dessen Armee der vermutliche verantwortliche im Sinne der begangenen Tötung stammt)?
Welcher Schaden im Übrigen? Wenn jede Familie, die ein Mitglied in einem Krieg verloren hat, Schadensersatzansprüche geltend machen könnte (außer der Wittwen- und Waisenrenten, die oft gezahlt werden...), wäre das zwar gut für die Kriegsvermeidung aber kaum tragbar für die Staatskassen...
Umbettung könnte je nach dem möglich sein (wenn der Gefallene eindeutig identifizierbar ist und die Umbettung möglich ist, ohne die Totenruhe anderer gefallener zu stören), ist aber dann mit Sicherheit durch die Angehörigen zu tragen, die diese veranlassen.

Alles in allem aber ein kaum nachvollziebares Anliegen - insbesondere nach der Länge der zeit....
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 11:22
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AW: In Frankreich begraben / Entschädigungsansprüche deutscher Erben?

Zitat:
Zitat von mathis
Hallo zusammen,

mal angenommen ein Deutscher ist im zweiten Weltkrieg in Frankreich gefallen und auch dort begraben worden. Haben die Erben, die in Deutschland leben, irgendwelche Ansprüche (Entschädigungsansprüche)? Was kommt in Betracht? Gegen wen wären diese Ansprüche zu richten? Welche Rechtsordnung ist ggf. anzuwenden? Wo steht`s?

Gibt es vielleicht einen Anspruch auf Rückfuhr der Leiche (die inzwischen schon so gut wie nicht mehr vorhanden sein dürfte)?

Vielen Dank für alle Anregungen!

Mathis


Interessante Frage!

..und was hätte man den gerne wann und von wem????

Gegenfrage, würden die Geldandenkenden gerne einen Schadensersatz leisten für das Handeln kriegerischer Handlung auf fremden Territorium????

Blödsinn oder?

Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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  #4 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 11:38
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AW: In Frankreich begraben / Entschädigungsansprüche deutscher Erben?

Die Leiche bzw. eher die Knochen dürften noch voll erhalten sein. Ich würde den Angehörigen vorschlagen, sich nach Frankreich zu begeben und die Umbettung zu veranlassen, wenn der Wunsch danach besteht. Sie könnten dann mit den Anwohnern die Brüderschaft vertiefen, deren zarte Pflänzchen so langsam sprießen.

Ach ja: war der Soldat Zwangsarbeiter? Strafbatallion? Dann wäre eventuell etwas zu verdienen.
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Alt 11.03.2008, 15:55
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AW: In Frankreich begraben / Entschädigungsansprüche deutscher Erben?

Wie sähe es mit Rentenansprüchen (Waisenrente) nach § 38 BVG aus? Wann verjährt ein solcher Rentenanspruch?
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  #6 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 15:57
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AW: In Frankreich begraben / Entschädigungsansprüche deutscher Erben?

Zitat:
Zitat von mathis
Wie sähe es mit Rentenansprüchen (Waisenrente) nach § 38 BVG aus? Wann verjährt ein solcher Rentenanspruch?
...wenn die "Waise" erwachsen ist ... was nach 53 Jahren körperlich jedenfalls der Fall sein dürfte.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 16:18
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AW: In Frankreich begraben / Entschädigungsansprüche deutscher Erben?

Vielleicht sollte der TE mal eindeutig sagen, wen er überhaupt haftbar machen will und warum.

Oder ist es ihm eigentlich egal, solange nur irgendwer haftet?
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