Dies ist eine Diskussion zu Hund mit Mangel nach England verkauft ? innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Hund mit Mangel nach England verkauft ? wenn man einen Jagthund nach England verkaufen würde, wo wäre da der Gerichtstand wenn es zu einer Klage seitens der Käufer kommt ? Nehmen wir an der Hund hätte einen versteckten Mangel der aber kleinerlei Probleme im täglichen und jagtlichen Umgang machen würde, der britische Käufer ihn entdeckt hätte (weil er danach gesucht hätte, da ihn der Hund nach 3 Monaten im Zuge der späten Kaufreue nicht mehr gefällt) zurückgeben will, der Verkäufer ihn aber nicht zurück nehmen wollen würde ? Gruß Nini |
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| AW: Hund mit Mangel nach England verkauft ? Hatte der Verkäufer Kenntnis von dem Mangel bzw hätte er Kenntnis haben müssen? Es gilt im Grunde nichts anderes als beim Gebrauchtwagenkauf: wenn irgendwo ein versteckter Mangel ist, den der Verkäufer nicht kannte und auch nicht kennen musste, dann ist das wohl einfach persönliches Pech. Zumindest in Deutschland. |
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| AW: Hund mit Mangel nach England verkauft ? wenn das so wäre dann wäre es ja gut. Wissen noch mehr wie es sein könnte. Und vor allem wo der Gerichtsstand dann wäre ? |
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| AW: Hund mit Mangel nach England verkauft ? hätte noch jemand eine Idee ? |
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| AW: Hund mit Mangel nach England verkauft ? Wie ist denn der Kaufvertrag für den Hund formuliert? Meist haben zumindest Züchter darin stehen, wie mit welchen "Mängeln" umgegangen wird, bzw. für welche sie haften/Ersatz leisten. Zumindest aus meiner Erfahrung. Dort müßte auch der Gerichtsstand erwähnt sein. |
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| AW: Hund mit Mangel nach England verkauft ? hallo Florea, es wurde kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht. Der Hund wurde TA untersucht. Quasi sowas wie eine Ankaufsuntersuchung beim Pferd. Dabei hat der TA diesen Mangel übersehen, der durch Zufall in England erst entdeckt wurde. Dieser Mangel hat aber keinerlei Einschränkung zur Folge |
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| AW: Hund mit Mangel nach England verkauft ? http://www.existenzgruender.de/selbs...0065/index.php Meine Empfehlung: Versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen. Zum einen sind die Gerichtskosten in GB enorm teuer, zum anderen müsste man eventuell sogar 2 Anwälte einschalten. Der Ausgang ist ungewiss und selbst wenn man gewinnt, bedeutet das noch lange nicht, ob man das Geld auch wieder eintreiben kann. |
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