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Hilfe!!!

Dies ist eine Diskussion zu Hilfe!!! innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 12:55
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Hilfe!!!

Hallo,

Hoffe Ihr könnt helfen!!!!

A hat aus China ware importiert (Markenkleidung) wobei B seriös wirkte und eine offizielle Web-Site besitzt, und A Original-Ware versprochen hat bzw. angeboten hat. Dies hat er A GARANTIERT!!!!!

Nun ist die Ware beim Zoll beschalgtnahmt worden, nach tel. Rücksprache wurde A mitgeteilt, das es sich um plagiate (Fälschungen) handelt. Weitere Infos hat A bisher nicht bekommen.

A hat die Ware schließlich als Original mit Rechnung gekauft.

Was kann da auf A zukommen??? Hat A sich unbewusst strafbar gemacht??

Bitte um SCHNELLE Antwort ;O((

Gruß prinzessin_bg
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 12:59
V.I.P.
 
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AW: Hilfe!!!

Sich unbewußt strafbar zu machen ist eine hohe Kunst. Das schafft nicht jeder.

Im Ernst: Wenn A belegen kann, daß ihm Originalware geliefert werden sollte, braucht er sich wohl keine Sorgen zu machen.

Fall B allerdings in Hongkong sitzt und A voraus gezahlt hat, kann er sich von seinem Geld verabschieden.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 13:02
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AW: Hilfe!!!

B hat 100% garantiert, das es Originalware ist. Steht auch auf seiner Web-Site. A hat die Web-Site gespeichert.

Kann das für A trotzdem böse enden???

A macht sich sehr große sorgen.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 13:03
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AW: Hilfe!!!

Leíder hat A schon per Vorauskasse bezahlt. Gibt es keine Chance für A das Geld zurück zu kriegen?
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  #5 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 13:22
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AW: Hilfe!!!

Wenn A keine Anhaltspunkte dafür hatte, daß sie Fälschungen erhalten sollte, was soll ihr dann passieren?

Ob A ihr Geld zurückkriegen kann, hängt vom Sitz des B ab. Ist dieser z.B. Honkong ist es natürlich theoretisch möglich, ihn dort zu verklagen.
Für diesen Fall empfehle ich etwas google Arbeit zu entsprechenden Recherchen. Die Stundensätze dieser Spezialisten beginnen irgendwo bei 300 €.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 13:29
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AW: Hilfe!!!

Hallo snud,

danke für die schnelle Info. A macht sich im Grunde keine großen Sorgen um das vorausbezahlte Geld. A macht sich viel mehr darüber sorgen, das obwohl A im Wissen Originalware gekauft zu haben, irgendwelche Plagiate gekauft haben soll, die A nich einmal zu Gesicht bekam. Wie kann man sich gegen so etwas wehren? Nachweisbar ist lediglich was B auf seiner Website stehen hat und eingegangene e-mail, wo B eine Originalität versicherte.

Die großen Sorgen entstehen hauptsächlich dadurch, das A viele Diskussionsforen studierte und teilweise für solche Fälle dann bestimmte Anwälte, Streitwerte in Höhe von 50.000-80.000 Euro darlegen und einfordern wollen. A ist ein Kleinunternehmer, der gerade ein zweites Standbein aufbauen möchte und bereits beim dritten einkauf auf solch einen Lapalie stieß.

Gruß
prinzessin_bg
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  #7 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 13:33
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AW: Hilfe!!!

Hallo snud,

A passiert sowas zum erstenmal. Daher kommen die großen Sorgen.

der Sitz ist zwar von B in HongKong oder China, aber das Geld wurde von A auf ein Postbank Konto überwiesen.

Gruß prinzessin_bg
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  #8 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 13:38
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AW: Hilfe!!!

Vor Geldverlusten müßte man sich eigentlich mit einer Hermes Bürgschaft des Bundes oder vergleichbarem schützen können. Müßte eigentlich auch für Einkäufe möglich sein. Vielleicht hilft auch die KFW weiter. Das wird bei Kleinaufträgen allerdings den Gewinn auffressen.

Ansonsten darf man eben erst nach Warenerhalt zahlen. Vielleicht unterhält das Wirtschaftsministerium auch irgendeine Art Treuhand "geschichte", wo man das Geld zur Sicherheit des Verkäufers hinterlegen kann, es aber erst freigibt, wenn die Ware angekommen ist.

Auslandsgeschäfte sind leider nicht ganz einfach. Hat der Verkäufer Anlagevermögen in Deutschland ist eben deutsches Recht und deutscher Gerichtsstand zu vereinbaren.

Solche Geschäfte müssen unter Einschaltung von Fachleuten Vorbereitet werden. Anders geht es nicht.
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  #9 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 13:39
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AW: Hilfe!!!

Zitat:
Zitat von prinzessin_bg
Hallo snud,


der Sitz ist zwar von B in HongKong oder China, aber das Geld wurde von A auf ein Postbank Konto überwiesen.
Vielleicht kann man das Geld per eintweiliger Verfügung einfrieren. Das kann ich online aber wirklich nicht beurteilen.
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  #10 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 13:51
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AW: Hilfe!!!

Hallo snud,

das ist leider nicht möglich, weil A das Geld überwiesen hat. Wenn B es abgebucht hätte, wäre es vielleicht noch möglich gewesen.

A hat bei einigen Foren gelesen "Die Einfuhr ist auch nur dann strafbar, wenn sie zu gewerblichen Zwecken erfolgt" stimmt das??

A hat Originalware bestellt, das es eine Fälschung ist konnte A nicht wissen, erst beim Zoll kam es raus, das es eine Fälschung ist.

Was passiert jetzt genau???


Gruß prinzessin_bg
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