Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich

Dies ist eine Diskussion zu Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich innerhalb des Forums Internationales Recht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2012, 12:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2004
Beiträge: 11
Keine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich

Melderecht gibts leider nicht als Unterthema

Wir konstruieren mal eine rein fiktive Situation!
Angenommen eine Person A will von Deutschland nach Österreich ziehen. Grund dafür ist sein neuer Arbeitsplatz und A möchte aber seinen Wohnsitz in Deutschland behalten.
Dort möchte er auch ein Auto auf seinen Namen anmelden, da dies in D günstiger ist als in Ö.
A weiß, dass eine KFZ Anmeldung seit 2007 nur noch am Hauptwohnsitz möglich ist.
Person A ist klar, dass er das Auto, sofern er das Auto auch in Österreich benutzen wollen würde, es nicht länger als 180 Tage/Jahr dort fahren dürfe, da er es sonst in Ö anmelden müsste.

Nur einen Nebenwohnsitz in Deutschland kann A ja nicht haben.
A möchte also sowohl in Deutschland als auch in Österreich einen Hauptwohnsitz melden. bzw. seinen Deutschen Hauptwohnsitz behalten.
Die Begründung für die Meldung in Deutschland wäre der Aufenthalt an den Wochenenden und im Urlaub bei seinen Eltern.

Im Internet findet A teilweise die Ansicht, dass dies ohne weiteres möglich ist, also Doppel-Hauptwohnsitz.

Person A ist klar, dass daraus eine doppelte Steuerpflicht entstehen würde, die sich allerdings durch das Steuerabkommen D/Ö relativiert, da er sein Einkommen in Österreich voll versteuern und in Deutschland nur die KFZ Steuer entrichten würde.


Kann dies Person A tun? Gäbe es für A einen anderen Lösungsweg?
Gäbe es zu dieser Problemstellung eine gültige Rechtsprechung, die Person A dem Amt vorlegen könnte für den Fall, dass diese eine andere Sichtweise hätte?


Danke für Hilfe bei diesem fiktiven Problem.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2012, 12:47
Star Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 646
100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)  
AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich

Ich denke das deutsche Behoerden nichts dagegen haben, wenn ich weiterhin hier Steuern bezahle; somit werden die deutschen Behoerden die Rechtmaessigkeit vermutlich nicht uebrpruefen (Zumahl an der Einwohnerzahl auch noch Zuweisungen aus Finanzausgleichen udgl. berechnet werden).

Also sollte A ein Forum fuer oesterreichisches Recht konsultieren.
Spannend koennte auch die Meinung der Versicherung sein.

Alternative fuer A waere eventuell einen Wohnsitz in der Naehe der Grenze zu begruenden und sich mit den Regeln fuer Grenzgaenger auseinanderzusetzen bzw. das Auto dann (fast) taeglich wieder in die BRD einzufuehren.
__________________
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.08.2012, 17:06
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2004
Beiträge: 11
Keine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sep4you hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich

A sprach bereits mit seiner Versicherung und diese teilte ihm mit, dass ein in Deutschland zugelassenes Auto nicht mehr als 180 Tage/Jahr im Ausland bewegt werden darf.
Sofern die Versicherung bei einem Unfall nachweisen könnte (!), dass A das Auto doch länger als 180 Tage/Jahr im Ausland gefahren hätte, gäbe es natürlich Probleme. Fraglich wäre natürlich wie genau dies angestellt werden sollte.

A hat sich den Meldezettel aus Ö mal angeschaut. Auf diesem wird bei Zuzug aus dem Ausland nur nach der aktuellen Wohnadresse in Ö gefragt. Nicht ob im Ausland weitere Wohnsitze vorhanden sind.

A geht davon aus, dass er das Thema nicht ansprechen muss sofern keiner danach fragt


Der Hinweis A könnte sich ja Grenznah nach einer Wohnung umschauen funktioniert leider nicht.
Die gemeldete Hauptwohnung in D von A ist ein Zimmer bei seinen Eltern, in dem er bisher sein gesamtes Leben als Haupt oder Nebenwohnung gemeldet war. Dieses benötigt er zusätzlich zur Anmeldung eines KFZ auch dafür um die Möglichkeit zu haben später einmal die elterliche Wohnung unter "fast geschenkten" Mietkonditionen zu übernehmen.

Intressant wäre natürlich wie es die Ö finden, dass man die KFZ Steuer lieber an Deutschland abdrückt als an Österreich
Für A eine nicht ganz einfach zu lösende Problemstellung. Immerhin kostet

Hätte jemand für A eine Empfehlung für ein Juraforum aus Ö?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.08.2012, 17:15
Star Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 646
100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)  
AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich

Zitat:
Intressant wäre natürlich wie es die Ö finden, dass man die KFZ Steuer lieber an Deutschland abdrückt als an Österreich
Genau das iss aber das Problem: Der freundliche Gendarm Gnadenlos (G) dem A jedem morgen ueber den Weg faehrt, wundert sich wie das denn geht und erstattet Anzeige: 1. wegen Steuerhinterziehung des A
2. wegen fahrens ohne Versicherung, da A ja sein Auto laenger als 180 Tage in OE bewegt, und danmit der Versicherungschutz erloschen ist.

A sollte auch nachrechnen, ob die gesamten Vorteile (Steuer+Versicherung) wirklich sich lohnen.
__________________
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 10:20
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.312
89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)  
AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich

Zitat:
Zitat von sep4you Beitrag anzeigen
Wir konstruieren mal eine rein fiktive Situation!
Angenommen eine Person A will von Deutschland nach Österreich ziehen. Grund dafür ist sein neuer Arbeitsplatz und A möchte aber seinen Wohnsitz in Deutschland behalten.
Niemand zwing ihn, sich in Östereich anzumelden, weil er dort arbeitet. Solange er in Deutschland wohnt, bleibt er in Deutschland gemeldet.

"Grenzgänger" gibt es in der EU viele hunderttausend, zigtausende Deutsche wohnen in Deutschland und arbeiten in Frankreich, Dänemark, der Schweiz, Belgien, Luxemburg usw., und umgekehrt.

Die Frage ist zunächst mal: wo wohnt der Betreffende?
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 11:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 3.112
100% positive Bewertungen (3112 Beiträge, 345 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3112 Beiträge, 345 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3112 Beiträge, 345 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3112 Beiträge, 345 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3112 Beiträge, 345 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3112 Beiträge, 345 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3112 Beiträge, 345 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3112 Beiträge, 345 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3112 Beiträge, 345 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3112 Beiträge, 345 Bewertungen)  
AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen

Die Frage ist zunächst mal: wo wohnt der Betreffende?
Sagt er doch: während der Arbeitszeiten (wochentags) in Österreich - an den Wochenenden und im Urlaub in Deutschland.

Ergo arbeitet und wohnt er um die 220 Tage/Jahr in Österreich.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 12:53
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.312
89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)  
AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich

Zitat:
Zitat von Tiger63 Beitrag anzeigen
Sagt er doch: während der Arbeitszeiten (wochentags) in Österreich - an den Wochenenden und im Urlaub in Deutschland.

Ergo arbeitet und wohnt er um die 220 Tage/Jahr in Österreich.
Dann wird er sich Östereich anmelden müssen, allein schon um den dortigen Meldebestimmungen zu genügen. Und ist auch in Österreich steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Ein Hauptwohnsitz in Deutschland ist dann nicht möglich, denn Voraussetzung dafür ist es, sich "überwiegend" an diesem Wohnsitz aufzuhalten, und das sind mindestens 184 Tage im Jahr. (Sagt z.B. das Steuerrecht. Ich vermute mal, daß das für die Meldepflicht ähnlich gehandhabt wird.)

In Deutschland wäre dann ein Nebenwohnsitz anzumelden, weil ja die Voraussetzungen für einen Hauptwohnsitz nicht erfüllt sind, wohl aber die für einen Nebenwohnsitz.

Der Denkfehler liegt m.E. hier in "Nur einen Nebenwohnsitz in Deutschland kann A ja nicht haben."

Das ist nämlich ohne weiteres möglich.

Die Meldegesetze der Länder verlangen, daß jede Wohnung, die für länger als 2 Wochen bezogen wird, als Wohnsitz anzumelden ist, ggf. eben als Nebenwohnsitz.

Und die Meldegesetze sagen weiter, daß jede Wohnung, die nicht Hauptwohnsitz ist, ein Nebenwohnsitz ist.

Insofern gibt es da gar keine Probleme.

Was die Zulassung eines KFZ in Deutschland betrifft, wäre nach §46 FZV m.E. die für den Nebenwohnsitz zuständige Zulassungsstelle zuständig.

Es ist kein Problem, ohne Hauptwohnsitz in Deutschland hier ein KFZ zuzulassen, sofern das KFZ seinen "regelmäßigen Standort" hier in Deutschland hat.

Was die Österreicher dann wiederum - auch steuerlich - dazu sagen, wenn ein Fahrzeug-Eigentümer bzw. Fahrer, der seinen Hauptwohnsitz in Ö hat, ständig mit diesem Fahrzeug in Ö herumfährt, ist eine andere Baustelle.

Eine Einfuhrverzollung ist m.W. zwischen EU-Staaten ja nicht mehr notwendig.

Vermutlich aber haben die Österreicher eine Vorschrift, nachder ein KFZ, das sich regelmäßig in Ö aufhält, dort angemeldet werden muß. Das wird einem aber die zuständige österreichische Behörde sagen können.

Daß die deutschen KFZ-Behörden das Fahrzeug zwangsabmelden würden,
wenn sie erfahren daß der "regelmäßige Standort" gar nicht Deutschland ist, sondern das Ausland, halte ich für unwahrscheinlich.

Das machen die ja nicht mal, wenn ein Fahrzeug ausschließlich im Ausland "stationiert" ist, z.B. an einem Ferienhaus im Ausland.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 13:37
Star Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 646
100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)  
AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich

Zitat:
Und die Meldegesetze sagen weiter, daß jede Wohnung, die nicht Hauptwohnsitz ist, ein Nebenwohnsitz ist.
Die Meldegesetze sagen, dass jede weitere Wohnung im Inland, ein Nebenwohnsitz ist ($ 12 MRRG). Meldebehoerden akzeptiere jedenfalls nicht nur einen Nebenwohnsitz in D zu haben. Ob zu Recht oder Unrecht, kann ich bisher nicht entscheiden. Vielleicht sollte A einfach mal Klage erheben?

Um sein Kfz hier anzumelden, muss man einen Wohnsitz haben, und deswegen braucht man einen Hauptwohnsitz in D.

Zitat:
Daß die deutschen KFZ-Behörden das Fahrzeug zwangsabmelden würden,
wenn sie erfahren daß der "regelmäßige Standort" gar nicht Deutschland ist, sondern das Ausland, halte ich für unwahrscheinlich.
Sehe ich genauso, daher ja auch mein Rat ins oesterreichische Recht zu schauen.
__________________
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 21.08.2012, 11:41
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6.312
89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)89% positive Bewertungen (6312 Beiträge, 363 Bewertungen)  
AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich

Zitat:
Zitat von mayerei Beitrag anzeigen
Die Meldegesetze sagen, dass jede weitere Wohnung im Inland, ein Nebenwohnsitz ist ($ 12 MRRG). Meldebehoerden akzeptiere jedenfalls nicht nur einen Nebenwohnsitz in D zu haben.
Doch. Das tun sie. Genau immer dann, wenn der Hauptwohnsitz im Ausland ist.

Sagt mein Einwohnermeldeamt. Ich hatte nämlich mal einen Nebenwohnsitz in Deutschland, während mein Hauptwohnsitz im Ausland war. Und spreche insofern aus praktischer Erfahrung.

Zitat:
Um sein Kfz hier anzumelden, muss man einen Wohnsitz haben, und deswegen braucht man einen Hauptwohnsitz in D.
Nein. Auch das ist nicht richtig.

Man kann ein Fahrzeug auch an einem Nebenwohnsitz anmelden. Es kommt nur darauf, daß das Fahrzeug dort seinen "regelmäßigen Standort" hat. Wenn z.B. der Hauptwohnsitz in Hamburg ist und ein Nebenwohnsitz auf der Alm in Bayern, dann kann dort problemlos ein Geländewagen angemeldet werden, der seinen "regelmäßigen Standort" dort hat, weil er dort in der Garage steht und dort verwendet wird, wenn der Eigentümer in seinem Ferienhaus auf der Alm ist.

Man wird dann bei der Anmeldung mit einer skeptischen Nachfrage der Zulassungsstelle rechnen müssen, aber dann erklärt man die Umstände, und damit läuft die Sache.

(Auch das habe ich schon mal durchexerziert, wenn auch - leider - nicht mit einem Ferienhaus auf der bayerischen Alm...)
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 21.08.2012, 14:01
Star Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 646
100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)100% positive Bewertungen (646 Beiträge, 44 Bewertungen)  
AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich

[QUOTE]Sagt mein Einwohnermeldeamt. Ich hatte nämlich mal einen Nebenwohnsitz in Deutschland, während mein Hauptwohnsitz im Ausland war. Und spreche insofern aus praktischer Erfahrung.[/QUOTE

Aus praktischer Erfahrung weiss ich, dass eben nicht geht! Komisch: Sollte das wirklich von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein?
__________________
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
deutschland, doppelwohnsitz, hauptwohnsitz, Österreich

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Steuerabkommen Österreich/Deutschland Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 26.12.2011 12:01
Internetrecht Deutschland-Österreich Internetrecht 14.09.2010 15:32
Erbschafssteuer Österreich-Deutschland (kompliziert) Erbrecht 21.07.2009 13:13
Erkenntnisse zum Regionalmarketing in Deutschland und Österreich Nachrichten: Wissenschaft 29.01.2009 16:00
Mahnverfahren Österreich Deutschland Internationales Recht 18.12.2006 12:31





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internationales Recht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios