Dies ist eine Diskussion zu Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich Wir konstruieren mal eine rein fiktive Situation! Angenommen eine Person A will von Deutschland nach Österreich ziehen. Grund dafür ist sein neuer Arbeitsplatz und A möchte aber seinen Wohnsitz in Deutschland behalten. Dort möchte er auch ein Auto auf seinen Namen anmelden, da dies in D günstiger ist als in Ö. A weiß, dass eine KFZ Anmeldung seit 2007 nur noch am Hauptwohnsitz möglich ist. Person A ist klar, dass er das Auto, sofern er das Auto auch in Österreich benutzen wollen würde, es nicht länger als 180 Tage/Jahr dort fahren dürfe, da er es sonst in Ö anmelden müsste. Nur einen Nebenwohnsitz in Deutschland kann A ja nicht haben. A möchte also sowohl in Deutschland als auch in Österreich einen Hauptwohnsitz melden. bzw. seinen Deutschen Hauptwohnsitz behalten. Die Begründung für die Meldung in Deutschland wäre der Aufenthalt an den Wochenenden und im Urlaub bei seinen Eltern. Im Internet findet A teilweise die Ansicht, dass dies ohne weiteres möglich ist, also Doppel-Hauptwohnsitz. Person A ist klar, dass daraus eine doppelte Steuerpflicht entstehen würde, die sich allerdings durch das Steuerabkommen D/Ö relativiert, da er sein Einkommen in Österreich voll versteuern und in Deutschland nur die KFZ Steuer entrichten würde. Kann dies Person A tun? Gäbe es für A einen anderen Lösungsweg? Gäbe es zu dieser Problemstellung eine gültige Rechtsprechung, die Person A dem Amt vorlegen könnte für den Fall, dass diese eine andere Sichtweise hätte? Danke für Hilfe bei diesem fiktiven Problem. |
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| AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich Ich denke das deutsche Behoerden nichts dagegen haben, wenn ich weiterhin hier Steuern bezahle; somit werden die deutschen Behoerden die Rechtmaessigkeit vermutlich nicht uebrpruefen (Zumahl an der Einwohnerzahl auch noch Zuweisungen aus Finanzausgleichen udgl. berechnet werden). Also sollte A ein Forum fuer oesterreichisches Recht konsultieren. Spannend koennte auch die Meinung der Versicherung sein. Alternative fuer A waere eventuell einen Wohnsitz in der Naehe der Grenze zu begruenden und sich mit den Regeln fuer Grenzgaenger auseinanderzusetzen bzw. das Auto dann (fast) taeglich wieder in die BRD einzufuehren.
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| AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich A sprach bereits mit seiner Versicherung und diese teilte ihm mit, dass ein in Deutschland zugelassenes Auto nicht mehr als 180 Tage/Jahr im Ausland bewegt werden darf. Sofern die Versicherung bei einem Unfall nachweisen könnte (!), dass A das Auto doch länger als 180 Tage/Jahr im Ausland gefahren hätte, gäbe es natürlich Probleme. Fraglich wäre natürlich wie genau dies angestellt werden sollte. A hat sich den Meldezettel aus Ö mal angeschaut. Auf diesem wird bei Zuzug aus dem Ausland nur nach der aktuellen Wohnadresse in Ö gefragt. Nicht ob im Ausland weitere Wohnsitze vorhanden sind. A geht davon aus, dass er das Thema nicht ansprechen muss sofern keiner danach fragt Der Hinweis A könnte sich ja Grenznah nach einer Wohnung umschauen funktioniert leider nicht. Die gemeldete Hauptwohnung in D von A ist ein Zimmer bei seinen Eltern, in dem er bisher sein gesamtes Leben als Haupt oder Nebenwohnung gemeldet war. Dieses benötigt er zusätzlich zur Anmeldung eines KFZ auch dafür um die Möglichkeit zu haben später einmal die elterliche Wohnung unter "fast geschenkten" Mietkonditionen zu übernehmen. Intressant wäre natürlich wie es die Ö finden, dass man die KFZ Steuer lieber an Deutschland abdrückt als an Österreich ![]() Für A eine nicht ganz einfach zu lösende Problemstellung. Immerhin kostet Hätte jemand für A eine Empfehlung für ein Juraforum aus Ö? |
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| AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich Zitat:
2. wegen fahrens ohne Versicherung, da A ja sein Auto laenger als 180 Tage in OE bewegt, und danmit der Versicherungschutz erloschen ist. A sollte auch nachrechnen, ob die gesamten Vorteile (Steuer+Versicherung) wirklich sich lohnen.
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| AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich Zitat:
"Grenzgänger" gibt es in der EU viele hunderttausend, zigtausende Deutsche wohnen in Deutschland und arbeiten in Frankreich, Dänemark, der Schweiz, Belgien, Luxemburg usw., und umgekehrt. Die Frage ist zunächst mal: wo wohnt der Betreffende?
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| AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich Sagt er doch: während der Arbeitszeiten (wochentags) in Österreich - an den Wochenenden und im Urlaub in Deutschland. ![]() Ergo arbeitet und wohnt er um die 220 Tage/Jahr in Österreich. |
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| AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich Zitat:
Ein Hauptwohnsitz in Deutschland ist dann nicht möglich, denn Voraussetzung dafür ist es, sich "überwiegend" an diesem Wohnsitz aufzuhalten, und das sind mindestens 184 Tage im Jahr. (Sagt z.B. das Steuerrecht. Ich vermute mal, daß das für die Meldepflicht ähnlich gehandhabt wird.) In Deutschland wäre dann ein Nebenwohnsitz anzumelden, weil ja die Voraussetzungen für einen Hauptwohnsitz nicht erfüllt sind, wohl aber die für einen Nebenwohnsitz. Der Denkfehler liegt m.E. hier in "Nur einen Nebenwohnsitz in Deutschland kann A ja nicht haben." Das ist nämlich ohne weiteres möglich. Die Meldegesetze der Länder verlangen, daß jede Wohnung, die für länger als 2 Wochen bezogen wird, als Wohnsitz anzumelden ist, ggf. eben als Nebenwohnsitz. Und die Meldegesetze sagen weiter, daß jede Wohnung, die nicht Hauptwohnsitz ist, ein Nebenwohnsitz ist. Insofern gibt es da gar keine Probleme. Was die Zulassung eines KFZ in Deutschland betrifft, wäre nach §46 FZV m.E. die für den Nebenwohnsitz zuständige Zulassungsstelle zuständig. Es ist kein Problem, ohne Hauptwohnsitz in Deutschland hier ein KFZ zuzulassen, sofern das KFZ seinen "regelmäßigen Standort" hier in Deutschland hat. Was die Österreicher dann wiederum - auch steuerlich - dazu sagen, wenn ein Fahrzeug-Eigentümer bzw. Fahrer, der seinen Hauptwohnsitz in Ö hat, ständig mit diesem Fahrzeug in Ö herumfährt, ist eine andere Baustelle. Eine Einfuhrverzollung ist m.W. zwischen EU-Staaten ja nicht mehr notwendig. Vermutlich aber haben die Österreicher eine Vorschrift, nachder ein KFZ, das sich regelmäßig in Ö aufhält, dort angemeldet werden muß. Das wird einem aber die zuständige österreichische Behörde sagen können. Daß die deutschen KFZ-Behörden das Fahrzeug zwangsabmelden würden, wenn sie erfahren daß der "regelmäßige Standort" gar nicht Deutschland ist, sondern das Ausland, halte ich für unwahrscheinlich. Das machen die ja nicht mal, wenn ein Fahrzeug ausschließlich im Ausland "stationiert" ist, z.B. an einem Ferienhaus im Ausland.
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| AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich Zitat:
Um sein Kfz hier anzumelden, muss man einen Wohnsitz haben, und deswegen braucht man einen Hauptwohnsitz in D. Zitat:
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| AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich Zitat:
Sagt mein Einwohnermeldeamt. Ich hatte nämlich mal einen Nebenwohnsitz in Deutschland, während mein Hauptwohnsitz im Ausland war. Und spreche insofern aus praktischer Erfahrung. Zitat:
Man kann ein Fahrzeug auch an einem Nebenwohnsitz anmelden. Es kommt nur darauf, daß das Fahrzeug dort seinen "regelmäßigen Standort" hat. Wenn z.B. der Hauptwohnsitz in Hamburg ist und ein Nebenwohnsitz auf der Alm in Bayern, dann kann dort problemlos ein Geländewagen angemeldet werden, der seinen "regelmäßigen Standort" dort hat, weil er dort in der Garage steht und dort verwendet wird, wenn der Eigentümer in seinem Ferienhaus auf der Alm ist. Man wird dann bei der Anmeldung mit einer skeptischen Nachfrage der Zulassungsstelle rechnen müssen, aber dann erklärt man die Umstände, und damit läuft die Sache. (Auch das habe ich schon mal durchexerziert, wenn auch - leider - nicht mit einem Ferienhaus auf der bayerischen Alm...)
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| AW: Hauptwohnsitz Deutschland und Österreich [QUOTE]Sagt mein Einwohnermeldeamt. Ich hatte nämlich mal einen Nebenwohnsitz in Deutschland, während mein Hauptwohnsitz im Ausland war. Und spreche insofern aus praktischer Erfahrung.[/QUOTE Aus praktischer Erfahrung weiss ich, dass eben nicht geht! Komisch: Sollte das wirklich von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein?
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| deutschland, doppelwohnsitz, hauptwohnsitz, Österreich |
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