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Haftbefehl und die EU

Dies ist eine Diskussion zu Haftbefehl und die EU innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 23:18
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Haftbefehl und die EU

Es waere interessant zu erfahren ob jemand fuers nicht erscheinen zum Gerichtstermin in Deutschland in einem anderen EU Staat dafuer verhaftet werden kann (natuerlich vorausgestzt es liegt ein Haftbefehl vor)?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 23:23
V.I.P.
 
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AW: Haftbefehl und die EU

Hi...

wenn ein Haftbefehl gegen sie ausgestellt ist können sie selbstverständlich auch im EU Ausland verhaftet und "abgeschoben" werden...weshalb der HB nun ausgestellt wurde tut erstmal nichts zur Sache.


Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 01:32
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AW: Haftbefehl und die EU

Es geht nicht um mich, ich bin erst 18 geworden, lol, aber ich kenne jemanden der sich in solcher Situation befindet (eigentlich unverschuldet) aber ich haette noch eine Frage. Wie sieht das aus, kann die Person auch im sonstigen Ausland verhaftet werden oder nur in den EU Laendern?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 12:03
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AW: Haftbefehl und die EU

Hi...


VERHAFTET werden kann die Person überall...aber wegen einem "Fahren ohne Fahrerlaubnis" oder einem "Nichterscheinen zum Gerichtstermin" wird es zumindes KEINEN INTERNATIONALEN Haftbefehl geben...
Ein ""normaler HB"" wird aber sicher auch in Holland oder Österreich vollstreckt....es können auch DEUTSCHE Beamte z.b. nach Holland reisen und den Sportsfreund abholen...ggg...

Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 16:00
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AW: Haftbefehl und die EU

Zitat:
Zitat von radiomann1
Hi...


VERHAFTET werden kann die Person überall...aber wegen einem "Fahren ohne Fahrerlaubnis" oder einem "Nichterscheinen zum Gerichtstermin" wird es zumindes KEINEN INTERNATIONALEN Haftbefehl geben...
Ein ""normaler HB"" wird aber sicher auch in Holland oder Österreich vollstreckt....es können auch DEUTSCHE Beamte z.b. nach Holland reisen und den Sportsfreund abholen...ggg...

Chris
Ja aber Holland und Oesterreich gehoehren doch zu EU. Wie sieht das aus zum Beispiel mit Norwegen?
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Alt 02.09.2009, 17:12
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AW: Haftbefehl und die EU

Zitat:
Zitat von radiomann1
Hi...


VERHAFTET werden kann die Person überall...aber wegen einem "Fahren ohne Fahrerlaubnis" oder einem "Nichterscheinen zum Gerichtstermin" wird es zumindes KEINEN INTERNATIONALEN Haftbefehl geben...
Ein ""normaler HB"" wird aber sicher auch in Holland oder Österreich vollstreckt....es können auch DEUTSCHE Beamte z.b. nach Holland reisen und den Sportsfreund abholen...ggg...

Chris
Sind sie sich dessen sicher dass wegen "Nichterscheinen zum Gerichtstermin" keinen internationalen Haftbefehl geben wird?
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  #7 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 18:22
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AW: Haftbefehl und die EU

Zitat:
Zitat von Amanda NC
Sind sie sich dessen sicher dass wegen "Nichterscheinen zum Gerichtstermin" keinen internationalen Haftbefehl geben wird?


Hi....



Naja...nur *****en sind sich sicher, aber in diesem Fall bin ich gern ein ***** wenn ich irre.
Sollten sie natürlich zu einem RAF oder Kofferbomber Prozess als Zeuge nicht erscheinen, könnte die Sache wieder anders aussehen.

Teilen sie uns doch mal mit, um was es bei so einer Verhandlung gehen könnte...also wegen einem aufgebrochenen Kellerabteil holt man sie NICHT mit Internationalem HB aus Norwegen ab...(verursacht ja auch nicht unerhebliche Kosten) !!

Chris
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  #8 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 18:37
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AW: Haftbefehl und die EU

Zitat:
Zitat von radiomann1
Hi....



Naja...nur *****en sind sich sicher, aber in diesem Fall bin ich gern ein ***** wenn ich irre.
Sollten sie natürlich zu einem RAF oder Kofferbomber Prozess als Zeuge nicht erscheinen, könnte die Sache wieder anders aussehen.

Teilen sie uns doch mal mit, um was es bei so einer Verhandlung gehen könnte...also wegen einem aufgebrochenen Kellerabteil holt man sie NICHT mit Internationalem HB aus Norwegen ab...(verursacht ja auch nicht unerhebliche Kosten) !!

Chris
Die Person von der ich spreche, besass eine Gaststaette und ein Leichtgeistigbehinderter der fuer sie gearbeitet hatte, hat jemanden auf dem Gastaettengrunstueck angeblich mit dem Stock die Nase gebrochen und dann behauptete dass der Wirt ihm das befohlen hatte (Ich weiss dass es nicht stimmt). Dann kam es zu einem Gerichtstermin wo der/die Wirt dabei war aber der das ganze verursacht hatte ist nicht erschienen. Die Verhandlung wurde vertagt und eingestzt ein paar Monate spaeter. Die person von der ich spreche konnte diesen Termin nicht einhalten weil sie im Ausland war und so ist es zu diesem Haftbefehl (wenn ueberhaupt gekommen). Vieleicht sollte ich noch erwaehnen dass das ganze sich ueber mehrere Jahre hinaus zieht (seit 2003).

Geändert von Amanda NC (02.09.2009 um 19:02 Uhr).
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