Dies ist eine Diskussion zu Prüfen ob Anzeige in den USA erstatt wurde innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Prüfen ob Anzeige in den USA erstatt wurde Angenommen jemand der in den USA lebt (A), allerdings keine US-Amerikanische Staatsbürgerschaft hat, zeigt jemanden an der in Deutschland lebt und eine Deutsche Staatsbürgerschaft (B) hat wegen Verdacht auf Pishing wie z.B. dem Gebrauch des Emailpasswortes oder ähnliches der Person A. Wie kann Person B prüfen ob gegen ihn in den USA ermittelt wird? Eventuell beim amerikanischen Konsulat? Müsste Person B damit rechnen bei einer einreise in die USA eventuell festgenommen zu werden? Geändert von Anonyme123 (27.12.2010 um 16:29 Uhr). |
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| AW: Prüfen ob Anzeige in den USA erstatt wurde Zitat:
(Es gibt übrigens einen privaten US-Anbieter, der eine Beta-Version einer Komplettsuche in den US-Strafregistern anbietet - kostenpflichtig. Da kann man sich über jedermann informieren, also sicher auch über sich selbst.) Zitat:
Ob Einreisehindernisse vorliegen, erfährt man automatisch bei der ESTA-Anmeldung, ohne die man sowieso nicht visumsfrei in die USA einreisen kann. Wenn die US-Behörden eine Person gern verhaften möchten, werden sie wohl aber kaum diese Person vor einer Einreise warnen, daß eine Verhaftung droht...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Prüfen ob Anzeige in den USA erstatt wurde Wie stehen die Chancen von Person A in so einem Fall einen Haftbefehl bzw. so eine Anzeige durchzukriegen? Angenommen Person B hat einen Proxy Server benutzt, wodurch die IP nicht direkt auf den Computer von Person B zurück führt. Soweit ich macht sich die Polizei nur bei schwierigen Kriminalfällen die Mühe IPs zurückzuverfolgen oder? Müsste Person B nicht zu dem einen Brief bekommen? Und spielt es eine Rolle das Person A nicht die amerikanische Staatsbürgerschaft hat? Nach welchem Recht wird verurteilt? |
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| AW: Prüfen ob Anzeige in den USA erstatt wurde Zitat:
Eine "Anzeige" kann jeder gegen jeden erstatten, immer und überall. (Man sollte dabei allerdings die einschlägigen Gesetzesvorschriften gegen "Falsche Verdächtigung" - §164 StGB - beachten...) Ein Haftbefehl wird - hier wie in den USA - von einem Richter erlassen. Üblicherweise auf Antrag eines Staatsanwaltes, in Deutschland unter bestimmten Umständen auch im zivilrechtlichen Verfahren, wenn sich jemand der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse entzieht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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