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Prüfen ob Anzeige in den USA erstatt wurde

Dies ist eine Diskussion zu Prüfen ob Anzeige in den USA erstatt wurde innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 27.12.2010, 15:18
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Prüfen ob Anzeige in den USA erstatt wurde

Liebe Gemeinde,
Angenommen jemand der in den USA lebt (A), allerdings keine US-Amerikanische Staatsbürgerschaft hat, zeigt jemanden an der in Deutschland lebt und eine Deutsche Staatsbürgerschaft (B) hat wegen Verdacht auf Pishing wie z.B. dem Gebrauch des Emailpasswortes oder ähnliches der Person A.
Wie kann Person B prüfen ob gegen ihn in den USA ermittelt wird? Eventuell beim amerikanischen Konsulat?
Müsste Person B damit rechnen bei einer einreise in die USA eventuell festgenommen zu werden?

Geändert von Anonyme123 (27.12.2010 um 16:29 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 23:07
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AW: Prüfen ob Anzeige in den USA erstatt wurde

Zitat:
Zitat von Anonyme123 Beitrag anzeigen
Wie kann Person B prüfen ob gegen ihn in den USA ermittelt wird?
Schwierig. Vom Verstoß gegen Bundesgesetze abgesehen ist die Strafverfolgung in den USA Angelegenheit der Counties bzw. Stadtgemeinden. Die "Kriminalarchive" (vergleichbar unserem Bundeszentralregister) werden bei den Counties und den Bundesstaaten geführt. Eine komplette Recherche umfasst rund 3500 Datenbanken - und ist bei weitem nicht so simpel, wie es in "Navy CIS" immer aussieht.

(Es gibt übrigens einen privaten US-Anbieter, der eine Beta-Version einer Komplettsuche in den US-Strafregistern anbietet - kostenpflichtig. Da kann man sich über jedermann informieren, also sicher auch über sich selbst.)

Zitat:
Müsste Person B damit rechnen bei einer einreise in die USA eventuell festgenommen zu werden?
Wenn ein Haftbefehl vorliegt zweifellos.

Ob Einreisehindernisse vorliegen, erfährt man automatisch bei der ESTA-Anmeldung, ohne die man sowieso nicht visumsfrei in die USA einreisen kann. Wenn die US-Behörden eine Person gern verhaften möchten, werden sie wohl aber kaum diese Person vor einer Einreise warnen, daß eine Verhaftung droht...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 20:37
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AW: Prüfen ob Anzeige in den USA erstatt wurde

Wie stehen die Chancen von Person A in so einem Fall einen Haftbefehl bzw. so eine Anzeige durchzukriegen?
Angenommen Person B hat einen Proxy Server benutzt, wodurch die IP nicht direkt auf den Computer von Person B zurück führt.
Soweit ich macht sich die Polizei nur bei schwierigen Kriminalfällen die Mühe IPs zurückzuverfolgen oder?

Müsste Person B nicht zu dem einen Brief bekommen?
Und spielt es eine Rolle das Person A nicht die amerikanische Staatsbürgerschaft hat?
Nach welchem Recht wird verurteilt?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.01.2011, 17:45
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AW: Prüfen ob Anzeige in den USA erstatt wurde

Zitat:
Zitat von Anonyme123 Beitrag anzeigen
Wie stehen die Chancen von Person A in so einem Fall einen Haftbefehl bzw. so eine Anzeige durchzukriegen?
?? Verstehe ich jetzt nicht ganz.

Eine "Anzeige" kann jeder gegen jeden erstatten, immer und überall. (Man sollte dabei allerdings die einschlägigen Gesetzesvorschriften gegen "Falsche Verdächtigung" - §164 StGB - beachten...)

Ein Haftbefehl wird - hier wie in den USA - von einem Richter erlassen. Üblicherweise auf Antrag eines Staatsanwaltes, in Deutschland unter bestimmten Umständen auch im zivilrechtlichen Verfahren, wenn sich jemand der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse entzieht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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