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Gewinnmitteilung aus dem Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Gewinnmitteilung aus dem Ausland innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 03.08.2008, 14:45
Boardneuling
 
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Gewinnmitteilung aus dem Ausland

Hallo zusammen,

wollte mich näher erkundigen wie es mit Gewinnmitteilungen aus dem Ausland ausschaut.
Angenommen ein Existenzgründer bekommt aus Spanien eine Gewinnmitteilung in welcher er (die Firma) an einem Gewinnspiel teilgenommen haben soll.

In diesem Schreiben ist dann auch deutlichst geschildert das ein Betrag (nehmen wir mal an - ca. 815.000,00.-Euro) auf die im Schriftstück angegebene Referenznummer, Teilnahmenummer ect. bis zu einem vorgegebenen Datum versichert zurück gehalten wird. Der Gewinn muss innerhalb von 4 Wochen nach Datierung des Schreibens angefordert werden.

1) Wie könnte man sich am besten Absichern das die Anforderung des Gewinn auch wirklich (unzweifelhaft) zugestellt wurde (Einschreiben Rückschein, Fax, oder sogar durch einen RA...?)

Laut einiger Berichte welche im Internet veröffentlicht sind, steht dem Empfänger der Gewinn zu, und könnte sogar eingeklagt werden!?

2) Aber wie sind hier die Erfolgsaussichten wenn das Schriftstück nur eine Kopie ist, also nicht im Originalen Unterzeichnet wurde?

3) Nach der Gesetzesänderung in Bezug auf die Anwaltlichen-Gebühren könnte man seit dem 01.07.08, wenn die Informationen richtig waren ein Erfolgshonorar vereinbaren.
Wie würdet Ihr den SV einschätzen, und falls hier ein RA meine Fragen beantwortet, würden Ihre Kollegen sich auf ein Erfolgshonorar im Rechtsstreit von ... sagen wir mal 10% einlassen?

Bin auf eure Antworten gespannt.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2008, 16:29
V.I.P.
 
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AW: Gewinnmitteilung aus dem Ausland

Zitat:
Zitat von skyK
Laut einiger Berichte welche im Internet veröffentlicht sind, steht dem Empfänger der Gewinn zu, und könnte sogar eingeklagt werden!?
Klar. In Namibia oder sonst wo.

Die Sache kann sehr schnell beurteilt werden:

Kommt so ein Schreiben unaufgefordert, kann man, wenn man will, die Firma ausfindig machen. Sitzt sie in Deutschland, kann man etwas machen. Wenn nicht: Rundablage!

Meine persönliche Meinung. Aber die Gier der Mitmenschen ist bekanntlich manchmal größer als ihre Vernunft.

Ein gewiefter Anwalt nimmt die Erstberatungsgebühr und winkt dann ab.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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