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Gewährleistung auf US-Ware (Unternehmen und Verbraucher)

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung auf US-Ware (Unternehmen und Verbraucher) innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 10.04.2010, 00:43
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Gewährleistung auf US-Ware (Unternehmen und Verbraucher)

Hallo,

kurz und knapp die wesentlichen Fakten zum Fall, bei dem ich um Rat bitte.


A ist in Australien und kauft über eBay eine wasserdichte Digitalkamera in den USA.

A hält sich streng an die Anleitung und ist erfahren im Umgang mit wasserdichten Kameras. Die Kamera wird erstmals im Daintree Oberlauf eingesetzt, einem Bach mit wenige Zentimeter bis max. 1 Meter Tiefe. Nach Herstellerspezifikation verträgt die Kamera 1,5 Meter.

Leider versagen die Dichtungen und Wasser dringt in die Kamera ein. Später wird in Deutschland nach Monaten des Wartens ein Totalschaden diagnostiziert.


A trat zuerst mit dem Verkäufer in Kontakt. Dieser versprach Abhilfe, wenn die Kamera in einem Reparaturcenter des Herstellers repariert wird. Leider dauerte die Diagnose sehr lange. Als sich A wieder beim Verkäufer mit der Diagnose meldet, lehnt dieser die Leistung ab mit Verweis darauf, dass zwischenzeitlich drei Monate seit Kauf vergangen seien und nun die internationale Garantie für den Schaden aufzukommen hat.


Internationale Garantie? Ja, A hat tatsächlich eine einjährige internationale Garantiekarte im Karton gefunden und setzt sich direkt mit dem Garantiesteller in Verbindung.


Dieser erwartet eine schriftliche Diagnose des Reparaturcenters auf Englisch. Leider ist das Reparaturcenter des Englischen nicht mächtig. So übersetzt A für das Reparaturcenter den Schadensbericht in einem Satz. Die Kamera sei ein Totalschaden und kann nicht mehr repariert werden, Ursache sei Wassereinbruch.


Leider genügt die Information dem Garantiesteller nicht und fragt nach, ob es sich um einen Bedienungs- oder Herstellungsfehler handelt - natürlich auf Englisch. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Reparaturcenter, mangels Englischkenntnissen, nicht antworten wird.


Jetzt kommt's..


Am Telefon teilte das Reparaturcenter A mit, ein "Vakuumkammer-Test" hätte ergeben, dass sämtliche Dichtungen intakt sind.

Mal abgesehen davon, dass die Kamera nicht in einem Vakuum sondern im einem Bachbett verwendet worde, fühlt sich A durch den praxisfernen Test verschaukelt. A weiß, dass die Kamera nicht tiefer als 1 Meter war.




Was kann A tun?


Antwortet das Reparaturzentrum dem Garantiesteller nicht, gibt es keine Garantieleistung.

Antwortet das Reparaturzentrum dem Garantiesteller und geht von einem Bedienungsfehler aus, gibt es auch keine Garantieleistung.



Gibt es in den USA kein Gewährleistungsrecht von 6 Monaten? Wir haben ja 24 Monate mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten)


Viele Grüße
Philipp
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 23:20
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AW: Gewährleistung auf US-Ware (Unternehmen und Verbraucher)

Wer da noch weiter weiß, sei herzlich zur Antwort eingeladen.

Vielleicht erfahre ich noch mehr über den Fall. A hat bereits alles veranlasst um einen Rechtsanwalt in Deutschland und den USA mit dem Fall zu beschäftigen.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.04.2010, 14:23
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AW: Gewährleistung auf US-Ware (Unternehmen und Verbraucher)

Der Fall kann als geschlossen betrachtet werden.

Ohne die Rechtschutzversicherung wäre A leer ausgegangen.
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