Dies ist eine Diskussion zu Gerichtszuständigkeit innerhalb des Forums Internationales Recht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Gerichtszuständigkeit Folgende Konstellation: A schließt einen Vertrag mit der polnischen B-GmbH im Jahre 2004. Dieser wurde von der polnischen Seite aus aufgelöst. Alle vertraglichen Angelegenheiten richteten sich nach polnischem Recht. Nun will A unbedingt seine Provision einklagen-dies möchte er aber nach deutschem Recht tun. HAt er diesbezüglich ein Wahlrecht? (Mal ganz davon abgesehen,dass Ansprüche wohl verjährt sein könnten). ...schonmal Danke für Eure Hilfe! |
| |||
| AW: Gerichtszuständigkeit vertraglich vereinbarter Gerichtsstand war in Polen. Aber der Vertrag ist ja nun ex nunc nichtig geworden...fraglich ist ob sich die Provision auch auf die Vereinbarung aus dem Vertrag bezieht, oder ob der A diese auch als persönlichen Anspruch an seinem Gerichtsstand in Deutschland einklagen kann?! |
| |||
| AW: Gerichtszuständigkeit Ah, ja klar, das leuchtet mir ein Aber wie gelingt es mir den Gerichtsstand nach Deutschland zu bekommen bezüglich der Klage auf Zahlung der Provision? Alles was sich aus dem Vertrag selber egab, ist bereits geklärt, nun will A nur noch seine Provision.. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios