Dies ist eine Diskussion zu Geldanlage in England (modifizierte Variante) innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Geldanlage in England (modifizierte Variante) --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mal angenommen A schließt im Jahr 2001 eine festverzinsliche Geldanlage (mit 7,5 % über 25000 DM) bei dem englischen Unternehmen B ab. Dieses Unternehmen wird 2004 von einem Amerikanischen Unternehmen Namens C übernommen. In 2007 erhält A ein Schreiben von C, daß sein aktueller Depotwert bei 4670,- Euro läge und man nun wissen wolle, ob dieser Betrag ausbezahlt, oder sein Depot weitergeführt werden solle. In einem Antwortschreiben wies A das Unternehmen auf die festverzinsliche Anlage hin und daß der Depotwert eigentlich viel höher sein müsse. Desweiteren bat er um Auszahlung. Daraufhin bekam A ein weiteres Schreiben des Unternehmens in dem sie argumentieren, daß sie den Vorgang nochmals komplett zurückverfolgt und dabei festgestellt hätten, dass es sich bei der Anlage, die A bei B in England abgeschlossen habe, tatsächlich um eine festverzinsliche Anlage gehandelt habe. Allerdings, so C, hätten sie bei ihrer Übernahme von B ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass sie die Kunden und deren Depots nur übernehmen können, wenn sie keine Festgelder der Kunden weiterführen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass A der einzige Kunde mit einer festverzinslichen Anlagen sei und daß er ja seinen Vertrag bei B und nicht bei ihnen abgeschlossen hätte. Trotzdem wolle man jedoch die Kunden von B irgendwie befriedigen und biete daher die 4670 Euro an.... In 2004 hatte A allerdings einen Kontoauszug von C erhalten, in dem diese sowohl die 7,5 % bestätigen, als auch den richtigen Depotwert mit den gutgeschriebenen Zinsen aus 2003 + 2004 ausweisen. Ist das Unternehmen C da im Recht oder hat A Anspruch auf die Einhaltung seines festverzinslichen Vertrages. Vielen Dank im voraus Kurt |
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