Dies ist eine Diskussion zu Geldanlage bei englischem Unternehmen innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Geldanlage bei englischem Unternehmen ich hoffe ich poste mein Anliegen im richtigen Forum. Es geht darum, daß ich 2001 eine festverzinsliche Geldanslage über 25000 DM zu 7,5 % bei der englischen DEVISA Ltd. abgeschlossen habe. Dieses Unternehmen wurde 2004 von einem Amerikanischen Unternehmen, der WWI (World Wide Investment Group Inc.) übernommen. Jüngst erhielt ich nun ein Schreiben, daß mein aktueller Depotwert bei 4670,- Euro läge und man nun wissen wolle, ob ich diesen Betrag ausbezahlt haben, oder mein Depot weiterführen wolle. In einem Antwortschreiben wies ich die WWI auf meine festverzinsliche Anlage hin, daß sich der Depotwertmittlerweile eigentlich bei über 18000,- Euro bewegen müsse und bat um Auszahlung. Heute nun bekam ich ein weiteres Schreiben der WWI in dem wie folgt argumentiert wird. "Wir haben den Vorgang nochmals komplett von den Anfängen zurückverfolgt. Dabei hanben wir festgestellt, dass es sich bei Ihrer Anlage, die sie bei der DEVISA Ltd. abgeschlossen haben, um eine festverzinsliche Anlage gehandelt haben muss. Wir, die WWI Group Ic. haben im Jahre 2004 die DEVISA Lt. in London übernommen. Jedoch haben wir die Anlageform der DEVISA Ltd. nicht übernommen. Wir haben bei der Übernahme der DEVISA Lt. Kunden ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass wir die Kunden und Depots nur übernehmen können, wenn wir keine Festgelder der Kunden weiterführen. Weiterhin haben wir herausgefunden, dass es sich bei den festverzinslichen Anlagen nur um Ihre Anlage und einen weiteren Kunden der DEVISA handelt, der jedoch bereits ausbezahlt worden ist. Somit sind Sie der einzigste Kunde überhaupt der so eine Anlageform abgeschlossen hat. Wie gesagt bei der DEVISA und nicht bei uns. Jedoch wollen auch wir die Kunden der DEVISA in irgendeiner Weise befriedigen können. Ihr Depotbestand hat sich seit unserem letzten Schreiben auf 4837,- Euro erhöht. Die Frage stellt sich nun ob wir das Depot weiterführen oder auflösen sollen........" Nun die Frage. Befindet sich die WWI mit ihrem Statement im Recht ??? Meiner Ansicht nach hat die WWI mit der Firmenübernahme doch auch alle in der Form abgeschlossenen Verträge übernommen, oder liege ich da komplett falsch ?? Das Dubios dabei ist, daß ich von der WWI im Jahr 2004 einen Kontoauszug erhalten habe, im dem sowohl mein Guthabenzinssatz von 7,5 %, als auch die entsprechenden Ausschüttungen für das Jahr 03 und 04 in dieser Höhe vermerkt sind.... Es würde mich freuen, wenn ich hier im Forum zu meinem Anliegen Hilfe bekommen könnte. Vielen herzlichen Dank Kurt |
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| AW: Geldanlage bei englischem Unternehmen Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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