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Geld einer Person A aus Österreich einklagen?

Dies ist eine Diskussion zu Geld einer Person A aus Österreich einklagen? innerhalb des Forums Internationales Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.12.2009, 12:13
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Geld einer Person A aus Österreich einklagen?

Eine kurze Frage, die mich interessiert.

Person A wohnt in Deutschland und ist 20 jahre alt.
Person B wohnt in Österreich, hat eine eigene Wohnung+Konto und ist 17 jahre alt.

Wenn Person A vor geraumer zeit 200 Euro an Person B gegeben hat mit dem Hintergund, das Geld kurze zeit später wieder zu bekommen.
Das Geld könnte zb. den Sinn gehabt haben ein negatives Konto auszugleiche .(Zinseneinsparung).
Das Geld wurde von dem deutschen konnte der Person A in Ö abgehoben und kurze Zeit später wurde auf dem österreichichen Konto der Person B, der negative Betrag ausgeglichen.
Zudem gibt es weitere person, die davon wussten.

Nun ist Person B nicht gewillt das Geld zurückzuzahlen.

Hat person A nun eine rechtliche grundlage um wieder an ihr geld zu kommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 21:05
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AW: Geld einer Person A aus Österreich einklagen?

Hat keiner eine Idee?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 22:11
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AW: Geld einer Person A aus Österreich einklagen?

Dies ist ein deutsches Juraforum .... vllt. sollte man in einem österreichischen JF mal nachfragen.
Wenn man den Nachweis für das Darlehen führen kann, würde ich dieses erst mal schriftlich per Einschreiben mit Rückschein fällig stellen.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ggf. in Österreich ein Mahnverfahren einleiten - denke das sich insoweit österreichisches nicht sehr vom deutschen Recht unterscheiden wird. Google könnte da sehr hilfreich sein.

Ggf. sollte man auch überlegen, inwieweit es sinnvoll ist gutes Geld möglichem schlechten hinter her zu werfen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #4 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 22:33
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AW: Geld einer Person A aus Österreich einklagen?

"Ggf. sollte man auch überlegen, inwieweit es sinnvoll ist gutes Geld möglichem schlechten hinter her zu werfen"
Wie darf man das verstehen?

Danke dir jetz schonmal

Also ich war mir nicht sicher, ob deutsches oder österreischiches gesetz gilt.
Aber eigentlich Ö, da es ja sich um das land des "angeklagten" handelt oder?
Gruß
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  #5 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 05:06
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AW: Geld einer Person A aus Österreich einklagen?

Zitat:
Zitat von ShiceIceDice
"Ggf. sollte man auch überlegen, inwieweit es sinnvoll ist gutes Geld möglichem schlechten hinter her zu werfen"
Wie darf man das verstehen?
naja, wir wissen ja nichts über die Bonität der Schuldnerin
Zitat:
Zitat von ShiceIceDice
Also ich war mir nicht sicher, ob deutsches oder österreischiches gesetz gilt.
Aber eigentlich Ö, da es ja sich um das land des "angeklagten" handelt oder?
Gruß
seit 01.10.2009 gibt es auch ein europäisches Mahnverfahren
http://www.europaeisches-mahnverfahren.de/
kenne mich aber nicht damit aus.
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 18:38
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AW: Geld einer Person A aus Österreich einklagen?

Inwieweit jetzt deutsches oder österreichisches Recht anwendbar ist, kann ich so ohne weiteres auch nicht sagen, aber ich versuche mich mal an einer Lösung. Ich vermute mal, dass B in beiden Rechtsordnungen minderjährig und somit nicht voll geschäftsfähig ist.

Gehen wir mal von einem Darlehensvertrag zwischen A und B aus, wobei zwischen den beiden nicht vereinbart wurde, welches Recht anzuwenden ist.

Da A Deutscher ist, beginne ich mal mit § 3 EGBGB als Anknüpfungspunkt auf der Suche nach dem anzuwendenden Recht. Somit ziehe ich das EGBGB zur Lösung der Frage heran, welches Recht anzuwenden ist.

Mangels Rechtswahl richtet sich das anzuwendende Recht nach § 28 Abs. 1, 2 EGBGB nach dem Recht, mit dem er die engsten Verbindungen aufweist. Bei Verträgen ist dies nach § 28 Abs. 2 EGBGB das Recht des Staates, in dem die Partei, die die für den Vertrag charakteristische Leistung erbringt, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei einem Darlehensvertrag sollte die typische Leistung das Zurverfügungstellen eines Betrags gegen Rückzahlung sein, diese hat A zu erbringen. Sofern A seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, wäre deutsches Recht anzuwenden.

Nach deutschem Recht wäre B aber als Minderjährige nicht handlungsfähig und der Vertrag somit nicht wirksam. Die Einzelheiten kann man im BGB nachlesen, aber das ist ja nicht gefragt .

Es könnte aber also sein, dass der "Darlehensvertrag" als Grundlage für weitere Maßnahmen nicht unbedingt dienen kann.

Insoweit ist es wirklich fraglich, ob man schlechtem Geld noch gutes hinterherwerfen soll (das ist so zu verstehen, dass man sich fragen soll, ob es sich lohnt, Geld für Maßnahmen auszugeben, die dann eh für die Katz sind. Dann ist der Schaden nicht nur 200 €, sondern noch höher).

Ggf. könnte man noch einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung prüfen. Hier müsste ebenfalls deutsches Recht gelten (§ 38 Abs. 1 EGBGB).

Soweit meine bescheidene Meinung. Ich lasse mich aber gerne von den IPR-Profis verbessern.

Viele Grüße

Cephalotus
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  #7 (permalink)  
Alt 22.12.2009, 15:49
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AW: Geld einer Person A aus Österreich einklagen?

Ok, dankeschön.
Ich denke damit ist der verlauf weitesgehendst geklärt.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 09:40
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AW: Geld einer Person A aus Österreich einklagen?

Hallo,

also ich lebe seit 2 Jahren in Österreich und Du kannst ihn wahrscheinlich nicht Pfänden in Österreich ist ein sehr hoher Selbstbehalt und Arbeitslostengeld ist generell nur Pfändbar wenn Du unterhalt unterschlägst so wie ich das mitbekommen hab also ich würd mich einfach ärgern und den Kontakt zu ihm abbrechen.

Gruß Waldhöfer
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  #9 (permalink)  
Alt 31.01.2010, 10:26
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AW: Geld einer Person A aus Österreich einklagen?

Wäre es denn möglich, nach Österreich zu fahren und den B bei der Dorfgendarmerie wegen Betrugs anzuzeigen?
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Do, ut des
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