Dies ist eine Diskussion zu Französisches Recht innerhalb des Forums Internationales Recht
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| Französisches Recht haben wir vielleicht jemanden mit Vorliebe für das Französische Recht hier? Ich habe mich ein wenig mit dem französischen Recht beschäftigt, aus der Literatur kann man aber hauptsächlich die geschichtliche Entwicklung des romanischen Rechtskreises entnehmen, nicht so sehr die wirklichen Inhalte des französischen Rechts. Interessieren würden mich Besonderheiten des Rechts, vor allem im Vertrags- und Sachenrecht des Code Civil. Aus der Literatur habe ich folgende Punkte: - umfassende Vertragsfreiheit, Gleichheit, Trennung von Kirche und Staat - Familienrecht mittlerweile liberalisiert und ähnlich wie in D? - Einheitsprinzip: Eigentumsübergang in der Regel schon mit Vertragsschluss - gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten möglich (dann mit Übergabe) - action oblique, action directe: Geltend machen von Ansprüchen von Schuldnern oder Ansprüchen eines Dritten unter bestimmten Umständen möglich (zb Schadenersatz wegen Mängeln einer Kaufsache direkt vom Lieferanten, nicht über den Verkäufer einklagen) - deliktische Haftung ohne Verschulden, aber beschränkte Zurechnung der Ansprüche zu Unternehmern (ähnlich Verrichtungsgehilfe im deutschen Recht) - Causa-Lehre: Ohne Rechtsgrund kein Vertrag - das ist mir in seiner praktischen Bedeutung noch unklar? Ist das so korrekt und was könnte man ergänzen? Danke!! |
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