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Französisches IPR, Erbrecht-Vertragsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Französisches IPR, Erbrecht-Vertragsrecht innerhalb des Forums Internationales Recht

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Alt 05.01.2007, 12:19
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Französisches IPR, Erbrecht-Vertragsrecht

Hallo,

ich bin neu in diesem forum undn erhoffe mir ein wenig Hilfe,...
Aber nun zum eigentlichen Problem.
es geht um eine Erbangelegenheit in Frankreich. Der erblasser ist Deutscher und hat in Frankreich eine Immobilie hinterlassen..
Die streitigkeiten sind hauptsächlich um die Immobilie, denn sie wurde 1993 durch ein Ehepaar erworben, beide hatten 50%, wie es heute noch im franzésischen Grundbuch(sicherlich nicht wie in der BRD) steht.
Das Ehepaar liess sich später scheiden und hatte im Jahre 1992 einen notariellen Trennungsvertrag in Deutschland ausgearbeitet, der aber nie vollzogen wurde. Die ehefrau sollte Immobilien in der BRD erhalten und der Ehemann das haus in Frankreich. Jedoch habe sich beide seiten deratz zerstritten, dass er nicht vollzogen wurde, der Ehemann hat die Immobilie in Deutschland verkauft und in Frankreich nichts unternommen...keine Grundbuchkorrekturen oder sonstiges.....

Im Jahre 2003 ist er nun verstorben und hat ein testament in frankreich beim notar hinterlegt, die Alleinerbin ist seine Schwester, obwohl er drei Kinder (Pflichtteil)hinterlässt und nie Unterhalt etc.....

Seine Schwester beruft sich nun auf diesen trennungsvertrag und behauptet, dass ihr Bruder 100% hat! Der Notar hat daraufhin den Vertrag übersrtzen lassen und meinte nur man solle sich einigen...Er will im nachhinein Korrekturen vornehmen!!!

Meine frage ist nun: Wie könnte die Frau ihre 50% erhalten und wo wèrde ich passendes im französischen IPR finden....
In Frankreich kann doch deutsches recht angewndet werden, wie im EGBGB! denn beide Parteien sind Deutsche, haben einen Vertrag in Deutschland verfasst, leider ohne Gerichtsstand und haben ihn nicht vollzogen..... Nur weil der Mann nach frankreich zog, kann er sich doch nicht von seinen Pflichten entziehen!


Ich wèrde mich sehr über einige anmerkungen freuen, sicherlich ist die ganze Problematik nur angerissen worden und benötigt daher weitere Information....
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